Datenfunk, wie z.B. FT8, ist auch nur in diesem Zeitfenster zulässig.
Im Gegenzug sind außerhalb der Sommermonate, also vom 1. Oktober bis 30. April, kein Contestbetrieb und auch keine digitalen Betriebsarten mehr erlaubt! Außerhalb der Sommermonate ist somit auch Meteoscatter auf 6m nicht mehr zulässig!
Wer auf 6m Betrieb machen will, muss dieses weiterhin der B-Netz-A entsprechend melden, dieses gilt auch für Veränderungen.