6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

Im Distrikt Württemberg gibt es das erste Mitgliederbegehren der Vereinsgeschichte

Unser Mitglied Martin Henz (DL5NAH) hat am Freitag den 26. August 2016  folgendes veröffentlicht:

Erstes Mitgliederbegehren im DARC e.VAm 26. August 2016 startet das Sammeln von Unterstützer für das ersteBegehren der Mitglieder des DARC e.V. nach §14 Punkt 7 Satz 3 derSatzung. Das Begehren zielt auf eine moderne und transparenteRechnungslegung des DARC e.V. ohne dabei über das Maß hinaus zu gehen,was nach allgemeiner Auffassung als angemessen anzusehen ist. DieSatzungsänderung stützt sich deshalb im Wesentlichen auf eineStellungnahme des Instituts deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW) zurRechnungslegung von Vereinen und schreibt deren Umsetzung in dieSatzung des DARC. Die Vertrauensperson des Begehrens Martin Henz sagtdazu:  "Das  was allgemein als richtig und angemessen gilt, das sollteauch  in  der Satzung stehen. Die aktuelle Formulierung in der Satzungdes DARC reicht dafür nicht".

Die Hürden für ein solches Begehren sind nicht gerade gering. Eswerden 300 Mitglieder benötigt und es gibt weitere Hürden, wie dieVertrauensperson des Begehrens Martin Henz erläutert: "EinfacheUnterschriftenlisten, wie sie bei Volksbegehren längst üblich sind,scheinen im DARC ausgeschlossen zu sein. Unser Formular muss von jedemUnterstützer vollständig ausgefüllt und im Original eingesendetwerden. Über diese Sammelwut kann man sich nur wundern, doch wirfordern von den Unterstützern keine Angaben, die nicht zwingend
erforderlich sind."

Wie  lange  es  dauern  wird,  bis  die erforderlichen 300 Unterstützervorhanden  sind,  ist  noch  nicht klar und Martin Henz wagt dazu auchnoch  keine  Vorhersage.  Er  ist  jedoch zuversichtlich dass es nicht
allzu lange dauern wird.

Der Distrikt P wird in den kommenden Tagen dieses Mitgliederbegehren Bundesweit an alle Ortsverbände ausrollen. Wer sich das Formular zum Mitgliederbgehren sofort downloaden will findet es unter http://www.ingo-strecker.de/in-sachen-darc/. (Martin, DL5NAH)

 

Wichtige Hinweise: Alle Anträge müssen mit Originalunterschrift per Briefpost an Martin Henz, Rochenweg 1 in 70378 Stuttgart gesendet werden. Eingescannte Anträge per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Einsendetermin ist der 23. September 2016. 

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