Vorgehen
Bei einem Betreiberwechsel sind zwei Anträge zu stellen:
1. Verzicht: Nur das erste Antragsblatt mit Kreuz bei "Sonstiges" mit dem Text "Verzicht auf die gesamte Zuteilung" wird benötigt. Bei den "Zusätzlichen Angaben oder Erläuterungen" ist "Rufzeichenübernahme" mit anzugeben.
2. Neuantrag: Wie einen Neuantrag ausfüllen, aber bereits das zugeteilte Rufzeichen der Funkstelle und die alte Zuteilungsnummer mit angeben.
Es werden Gebühren nach BNetzABGebV 2.5 fällig (54,- €).