Verlängerung Rufzeichenzuteilung

6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

Verlängerung Rufzeichenzuteilung

Vorgehen

Die Bundesnetzagentur fordert in ihrem Anschreiben zur  Zuteilungsurkunde ca. 4 Wochen vor Ablauf der befristeten Rufzeichenzuteilung eine Verlängerung unaufgefordert und rechtzeitig zu beantragen.

 

Dabei muss der ursprüngliche Antrag nur leicht modifiziert werden (Verlängerung statt Neuantrag und bei den kennzeichnenden Merkmalen - Angabe zur Frequenz Bestand statt Neu).

 

Die Bundesnetzagentur versendet eine schriftliche Eingangsbestätigung per Post.

 

Es werden Gebühren nach BNetzABGebV 2.6 fällig (37,- €).

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