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REFERAT
EMV/EMVU
Georg-Albert Schmidt (DG2HA),
Menzelstraße
6,
22607 Hamburg-Groß Flottbek
Telefon: 0 40 / 89 51 96,
Telfax: 0 40 / 81 95 26 06
eMail: DG2HA@darc.de
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| Welche Rufzeichen unterliegen einer zeitlichen Befristung? |
Nach Auskunft der BNetzA unterliegen einer Befristung von
bis zu 5 Jahren:
Relaisfunkstellen, Funkbaken, Zuzteilungen für besondere experimentelle Studien und Klubstationen mit 1- stelligem Suffix
bis zu einem Jahr (nicht verlängerbar):
Clubstationen mit 4- bis 7-stelligem Suffix (besondere Anlässe, z.
B. Fußballweltmeisterschaft, Jubiläen vonStadt, Gemeinde,
Verbänden etc.)
bis zu einem Jahr:
Alle Rufzeichenzuteilungen für Gaststreitkräfte
3 Monate oder 7 Tage:
Kurzzeitzulassungen für ausländische Funkamateure ohne Wohnsitz in Deutschland
Alle Rufzeichenzuteilungen für nichtdeutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland
bis zum Ende der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis.
Gründe für die Befristung sind Koordinierungen mit Prmärfunkdiensten oder ggf. anlassbezogene Zuteilungen.
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| Was
ist ein reaktives Nahfeld? |
Der Distriktsvorstand Hamburg
informiert!
Heute: Komplizierter Begriff verständlich gemacht --- das
reaktive Nahfeld und seine Bedeutung für den
Sicherheitsabstand.
Das reaktive Nahfeld ist der Bereich um eine Antenne, welcher sich von
dieser aus bis zu einer Entfernung von
Sendebetriebswellenlänge geteilt durch 2 Pi erstreckt.
Im 80-m-Band --- würde man auf der niedrigsten
möglichen Frequenz senden --- erstreckt sich das reaktive
Nahfeld, von jedem Punkt der Antenne ausgehend, bis zu einer Entfernung
von 13,63m in alle Richtungen.
Für das 40-m-Band wären es, hinreichend genau
gerechnet, noch immer 6,72m.
Innerhalb dieses Bereiches von der Antenne bis zur Grenze des reaktiven
Nahfeldes ist eine Bestimmung der auftretenden Feldstärkewerte
nur mit aufwendigen Rechenmethoden oder mit
Antennensimulationsprogrammen möglich. Die Bestimmung der
Sicherheitsabstände nach der Fernfeldformel, wie sie auch das
Watt-Programm verwendet, ist hier nicht zulässig, und daher
gibt das Programm auch einen Warnhinweis aus, indem die errechneten
Sicherheitsabstände violett unterlegt werden.
Wie kann sich der Funkamateur nun helfen, wenn der nachbarschaftliche
Bereich innerhalb des reaktiven Nahfeldes beginnt?
In neueren Watt-Versionen ist das so genannte Wiesbeckmodul
eingebunden, welches eine Korrektur der errechneten
Sicherheitsabstände, die auf einer Studie des Herrn Professor
Wiesbeck basieren, die an seinem Institut für
Höchstfrequenztechnik vorgenommen worden ist. Diese Werte
werden von der RegTP anerkannt und dürfen in der Anzeige nach
BEMFV verwendet werden.
In jedem Falle erhält man noch günstigere Werte, wenn
die Feldstärken direkt an den Grenzen zum Nachbarn
messtechnisch erfasst und im Wattprogramm unter dem Menü-Punkt
Messwerte eingeben und auswerten berechnet werden. Hier lassen sich
dann auch maximale Leistungswerte ermitteln, ohne dass
Grenzwertüberschreitungen auftreten.
Es lohnt sich also mehr Messaufwand zu treiben und das Wattprogramm zu
Hilfe zu nehmen.
Für weitergehende Fragen stehen euch die OV-EMVU-Referenten
und auch ich gern zur Verfügung.
Dieser Text ist ebenfalls in Packet Radio in der Rubrik "DIST-E" sowie
im Internet auf der Distrikts-Homepage "www.darc-hamburg.de" unter
Informationen / EMV-EMVU eingespielt.
Georg-Albert Schmidt, DG2HA
Distrikt Hamburg
Sachgebiet EMV/EMVU
eMail: EMVU@darc-hamburg.de |
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| Der
Distriktsvorstand Hamburg informiert: |
PLC, bitte wachsam sein!
Powerlinecommunication, die Datenübertragung auf dem
230V-Netz, ist leider noch nicht "gestorben", obwohl sich namhafte
Firmen aus diesem Geschäftszweig zurückgezogen haben.
Die neue Gefahr droht Funkamateuren, SWL-ern und
KW-Rundfunkhörern neuerdings von so genannten In-Haus oder
In-Door PLC-Systemen. Es handelt sich hier um etwa
Steckernetzteil-große 230Volt-Plug-in-Geräte, die
innerhalb der eigenen Wohnung eine PLC-übertragung zwischen
den vorhandenen Steckdosen ermöglichen soll, ohne dabei in
nachbarschaftliche Wohnungen störend in Erscheinung zu treten.
So zumindest die Aussagen der Hersteller und Anbieter.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass das PLC-Signal eher physikalischen
Gesetzmäßigkeiten als industriellem Wunschdenken
folgt, um sich über Strom-Zähler leitungsgebundenen
als auch besonders intensiv strahlend in der Umgebung bei Funkamateuren
und KW-Hörern störend bemerkbar macht. Hierzu liegen
mir aussagefähige Studien vor.
Der PLC-Störpegel, in 3m Entfernung von einer Netzleitung
gemessen, betrug auf eine Kurzwellen S-Meter-Anzeige
übertragen S1–6dB bis S9+20dB. Das bedeutet
akustisch beurteilt: im Rauschen hörbar bis hin zu jedes
andere Nutzsignal überlagernd.
Wie erkennt man ein PLC-Signal?
Es klingt ähnlich wie ein verzerrtes, zirpendes 1k2
Packet-Radio-Signal mit extremer Breitbandigkeit und unterschiedlicher
Amplitude auf verschiedenen Frequenzen.
Sollte jemand solche Signale wiederholt empfangen, benachrichtigt bitte
Euren OVV, den EMVU-Referenten Eures OV oder mich. Alle eingehenden
Informationen werden im EMV-Referat des DARC gesammelt.
Die PLC-Störmeldung sollte folgende Angaben enthalten:
- Ort des Empfangs, eventuell mit Vorzugsrichtung
- Signalstärken auf angegebenen Frequenzen
- Bei Rundfunkempfang genügt eine subjektive
Einschätzung, z.B. schwach, mittel, stark oder eine Einstufung
nach QRM-Skala
- Datum und Uhrzeit der Störaussendungen
Ich bedanke mich für Eure Mitarbeit.
Georg-Albert Schmidt, DG2HA
Distrikt Hamburg
EMV / EMVU – Referat
eMail: EMVU@darc-hamburg.de |
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| Der
Abgabetermin zur Anzeige nach BEMFV ist vorüber. |
Worauf ist nun zu achten, was ist
nun zu tun ?
Wer jetzt eine Genehmigungsurkunde der Klassen A oder E erhalten hat,
muss vor Aufnahme des Sendebetriebes ab 10W EIRP und höher an
einer ortsfesten Amateurfunkanlage, eine Anzeige nach BEMFV bei seiner
zuständigen BNetzA-Außenstelle einreichen.
Gleiches gilt auch für Amateurfunkstellen, die z.B. durch
QTH-Wechsel (Umzug) an einem neuen Standort errichtet wurden.
Wer seine bestehende ortsfeste Afu-Anlage der Art ändert, dass
sich die erklärten Sicherheitsabstandsbereiche
vergrößern, ist auch verpflichtet eine erneute
Anzeige nach BEMFV vor Sendebetriebsaufnahme bei der
zuständigen BNetzA-Außenstelle einzureichen.
Funkamateure, die ihre Genehmigung aufgestockt haben und nun auf
zusätzlichen Bändern senden möchten,
müssen auch zuvor die Anzeige in Erweiterung der hinzu-
gekommenen Sendefrequenzen bei der BNetzA einreichen.
Die Aussendung eines unmodulierten Trägers zu Messzwecken, ist
für die Dauer der Messvorgänge gestattet. Die
übliche Messleistungsobergrenze beträgt 100 Watt an
der Ausgangsbuchse des TX gemessen.
Die Aufnahme des Sendebetriebes zu QSO-Zwecken, ist erst nach
Einreichung der Anzeige gestattet.
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Georg-Albert Schmidt, DG2HA
Distrikt Hamburg
EMV / EMVU – Referat
eMail: EMVU@darc-hamburg.de |
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