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Amateurfunk zwischen Elbe und Lübecker Bucht - nördliches Niedersachsen - Hamburg - südöstliches Schleswig-Holstein - Helgoland
BEMFV kurz erklärt (Quelle DARC e.V.)
Fragen und Antworten zur BEMFV aus den DL-Rundsprüchen 2011
Gibt es auch im Ausland zur BEMFV vergleichbare Regelungen?
Ja, die gibt es. Schon deutlich länger als in Europa beschäftigen sich US-Amerikanische Funkamateure mit den von ihnen verursachten elektromagnetischen Feldern und deren Wirkung auf Menschen. So hat die US-Regulierungsbehörde FCC im OET-Bulletin 65 Regeln veröffentlicht, wie und wann Funkamateure Angaben zu Feldstärken machen müssen. Auch in Europa gibt es einige Mitgliedsstaaten, die von ihren Funkamateuren Anzeigen verlangen. Dazu gehören die Schweiz, Belgien und Polen. In den Beiden letztgenannten sind die Grenzwerte im Personenschutz dabei außerdem etwas härter. Die meisten anderen Europäischen Länder sehen es als erforderlich an, das Funkamateure wie auch alle anderen Felderzeuger die EU-Empfehlung 1999/519/EC einhalten, verlangen jedoch darüber keinen schriftlichen Nachweis. Obige Empfehlung schreibt die Einhaltung der Grenzwerte der internationalen unabhängigen Vereinigung von Wissenschaftlern zur Erforschung der Auswirkung nichtionisierender Strahlung auf die menschliche Gesundheit, kurz ICNIRP, vor. Letztere sind mit den Deutschen Grenzwerten im Personenschutz identisch.
Distrikt Hamburg (E) Distriktsvorsitzender Ehrhart Siedowski DF3XZ
Hermann-Löns-Weg 17 22335 Hamburg Tel.: 040 51322206 e-mail: df3xz(at)darc.de
