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Amateurfunk zwischen Elbe und Lübecker Bucht - nördliches Niedersachsen - Hamburg - südöstliches Schleswig-Holstein - Helgoland
BEMFV kurz erklärt (Quelle DARC e.V.)
Fragen und Antworten zur BEMFV aus den DL-Rundsprüchen 2011
Wann braucht man eine Standortbescheinigung?
Alle Funkstellen benötigen zwangsläufig eine Standortbescheinigung, wenn Sie eine Strahlungsleistung von 10 W EIRP erreichen oder überschreiten. Funkamateure können ebenfalls eine kostenpflichtige Standortbescheinigung beantragen, tun dies aber in der Regel nicht, sondern nutzen die Möglichkeit des kostenlosen Anzeigeverfahrens. In ganz seltenen Fällen jedoch muss auch für eine Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung beantragt werden, nämlich dann, wenn am selben Standort eine andere Funkstelle betrieben wird. Dabei hängt es natürlich an der Definition des Wortes "Standort": Am selben Standort befinden sich zwei Funkstellen genau dann im Sinne der BEMFV, wenn sich die Sicherheitsbereiche überschneiden. Durch geschickte mechanische Entkopplung lässt sich in vielen Fällen also auch hier die Betrachtung von zwei getrennten Funkstellen an einer Postadresse realisieren.
Distrikt Hamburg (E) Distriktsvorsitzender Ehrhart Siedowski DF3XZ
Hermann-Löns-Weg 17 22335 Hamburg Tel.: 040 51322206 e-mail: df3xz(at)darc.de
