6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

Informationen für Kurzwellenhörer (SWL)

Kontakt

DARC-Serviceteam

Deutscher Amateur-Radio-Club (DARC) e.V.

Lindenallee 4
34225 Baunatal

Tel: 0561 949 88 0
Fax: 0561 949 88 50
E-Mail: darc(at)darc.de

Allgemeines

Auch für Nichtinhaber einer Amateurfunk-Sendegenehmigung bietet der DARC die Möglichkeit, aktiv am Amateurfunkgeschehen als Kurzwellenhörer (SWL) teilzunehmen.

(SWL = Short Wave Listener)

 

Alle Informationen in einer PDF-Datei
 

Prüfungsfragenkatalog

Prüfungsbögen

Wer oder was sind SWLs

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Historisches

In der Anfangszeit des Amateurfunks waren sendende Funkamateure glücklich über jeden Hörbericht, den sie von einem SWL (Short Wave Listener = Kurzwellenhörer) erhielten. Als Newcomer bauten sich die Funkamateure früher zuerst einen Empfänger, und sie hörten denen zu, die mit ihren ebenfalls selbstgebauten Sendern die ersten Sendeversuche unternahmen. Da man die Frequenzen nicht genau bestimmen konnte, war es auch ein Glücksfall, wenn man irgendwo gehört wurde.

So waren die SWL-Berichte in den Anfangszeiten sehr genau und umfangreich, oftmals waren die damals gerne benutzten Postkarten vollgeschrieben mit präzisen Amateurfunk-Beobachtungen. Solche, für den Funkamateur wertvollen Empfangsberichte, kann man bei manchem Oldtimer (alter Funkamateur) oder im Amateurfunk-Museum heute noch bewundern. Aus diesen ersten SWL-Berichten entstanden die heutigen QSL-Karten, die Empfangsbestätigungen.

 

Das SWL-Kennzeichen

Auch heute ist die Tätigkeit als SWL bei vielen Anfängern sehr beliebt. Diese Tätigkeit wird durch die Vergabe von DE-Kennzeichen (DE = Deutsche Empfangsstation) durch den DARC (Deutscher Amateur-Radio-Club e. V.) an seine Mitglieder sehr gefördert. Ebenso geben ausländische Amateur-Radio-Clubs SWL-Kennzeichen an ihre Mitglieder aus. Mit diesen international bekannten SWL-Kennzeichen können alle SWL-Stationen Teilnehmer der internationalen QSL-Vermittlungen werden.

Nach der DE-Prüfung im DARC-Ortsverband kann der SWL ein Wunsch-DE-Kennzeichen vorschlagen, welches, wenn es noch nicht vergeben wurde, auch zugeteilt wird. Funkamateure mit gültiger Amateurfunkgenehmigung können ohne weitere Prüfung ein DE-Kennzeichen beantragen. Man kann z. B. die Anfangsbuchstaben vom Vornamen, Nachnamen und Standort oder andere Kombinationen für die letzten drei Buchstaben (Suffix) seines DE-Kennzeichens wählen.

Das DE-Kennzeichen ist weltweit einmalig wie die Rufzeichen von Funkamateuren. Jede Deutsche Empfangsstation bekommt dafür vom DARC eine Urkunde, in der sein DE-Kennzeichen eingetragen ist. Einige Muster von DE-Kennzeichen mit Vornamen DE1UWE, DE2TOM, DE3MIK, DE5PIA, DE7PET… oder mit Begriffen im Suffix: DE1SSB, DE4SWL, DE8DIG, DE1XYL, DE1EDV…

DE-Kennzeichen mit einer Null Ø in der Mitte wie DE0MEG oder DE0AAA sind Deutsche Empfangs-meister (DEM). Nach entsprechendem Nachweis bestimmter bestätigter SWL-Berichte vergibt der DARC diesen Titel an seine Mitglieder.

DE-Kennzeichen mit einer Null und als ersten Buchstaben nach der Null ein Q, also DE0Q.. sind SWL-Ausbildungsstationen (Clubstationen).

 

SWL-Empfänger und Antenne

Die DE-Stationen verwenden heute sowohl Selbstbaugeräte als auch hochwertige (SDR-)Empfangs-Geräte. Diese Geräte ermöglichen den Empfang aller Bänder, Sendungen in allen Übertragungsverfahren und Bandbreiten und verfügen über viele weitere technische Details.

DE-Stationen verschicken Empfangsberichte über das DARC-Vermittlungsbüro an Funkamateure. Es ist wesentlich schwieriger, einen Funkamateur mit seiner kleinen Sendeleistung aus einem fernen Land gut zu empfangen, als kommerzielle Kurzwellen-Radio-Stationen, die teilweise mit vielen Kilowatt ihre Sendungen abstrahlen. Aber auch diesen Sendungen zuzuhören ist eine beliebte Beschäftigung der SWLs. Viele neue Empfänger haben dafür durchgehende Empfangsbereiche von Langwelle bis 30 MHz auf Kurzwelle.

Selbst kurze Drähte, im Zimmer gespannt, Langdrähte vom Fenster in einen Baum aufgehängt und einfache Dipole erlauben bei der hohen Empfindlichkeit heutiger Empfänger gute Empfangsergebnisse. Viele SWLs bauen sich selbst Antennen wie z. B. Rundstrahler (Groundplanes) oder Richtantennen (Beams), um beste Empfangsergebnisse zu erzielen.

 

Der SWL-Bericht

Beim Abhören der Amateurfunkbänder kommt es darauf an, die Rufzeichen der beiden Amateurfunkstationen (Station und Gegenstation) exakt zu hören. Ein Empfangsbericht besteht zuerst aus den richtig aufgenommenen Rufzeichen, es folgen Datum, Uhrzeit in UTC (Universal Time Coordinated = Weltzeit), Frequenz, Übertragungsverfahren und Rapport. Weiter sollte die SWL-QSL-Karte darüber informieren, welchen Empfänger und welche Antenne der SWL verwendet hat. Viele SWLs ergänzen ihre Berichte durch weitere Angaben über das Funkwetter und ihren Standort.

Nach dem Empfang der Amateurfunk-Stationen füllen die SWLs exakt ihre Empfangsberichte aus und können als DARC-Mitglied dann ihre QSL-Karten über die DARC-QSL-Vermittlung an Funkamateure weltweit vermitteln lassen. In den DARC-Ortsverbänden werden die QSL-Karten, vorsortiert nach Präfix, an den örtlichen QSL-Vermittler abgegeben, der sie weiterleitet. Auf dem gleichen Wege kommen die Antwort-QSL-Karten nach einigen Wochen oder Monaten (Ausland) zurück.

 

Gestaltung der SWL-QSL-Karte

Die QSL-Karte sollte gemäß DARC- und IARU- (Internationale Amateur Radio Union) Empfehlung 9 cm x 14 cm groß sein, die Kartonstärke sollte zwischen 170 und 220 g/m2 betragen. Sie sollte nicht kleiner als 8,5 cm x 13,5 cm und nicht größer als das deutsche Postkartenformat (DIN-A6, 10,5 cm x 15 cm) sein.

Die Vorderseite der QSL-Karte kann frei gestaltet werden, z. B. mit einem Bild, dem eigenen DE-Kennzeichen oder Logos.

Auf der Rückseite ist es für eine reibungslose Vermittlung notwendig, gewisse Vorgaben einzuhalten, welche in der nachfolgenden Abbildung dargestellt sind.

SWLs sollten auf ihren QSL-Karten grundsätzlich auch das Rufzeichen von der Station angeben, mit der die angeschriebene Station das QSO geführt hatte (QSO mit). Nur so kann der Empfänger der QSL-Karte den SWL-Rapport anhand seiner Logbucheintragung prüfen.

DE-Stationen geben weiter ihren DOK (Distrikts-Ortsverbands-Kennziffer), die WAZ-Zone 14, die ITU-Zone 28 und den internationalen Locator an. Letzteren kann man meistens im DARC-Ortsverband erfragen oder auf der DARC-Locatorkarte heraussuchen.

Richtig ausgefüllte und schön gestaltete SWL-Karten werden gerne beantwortet. Die Absender dieser QSL-Karten haben sehr gute Erfolge zu verzeichnen.

Es empfiehlt sich auch, die eigene Postanschrift bei der Gestaltung der Karte vorzusehen, denn oftmals wird ein lizenzierter Funkamateur einen guten SWL-Bericht direkt per Post beantworten.

Dieses sind Muster wie QSL-Karten von SWL-Stationen aufgebaut sein könnten!

SWL-QSL-Karte mit DOK und DARC-Mitgliedsnummer

SWL-QSL-Karte mit DE-Kennzeichen

Richtig ausgefüllte und schön gestaltete SWL-Karten werden gerne beantwortet.
Die Absender dieser QSL-Karten haben sehr gute Erfolge zu verzeichnen.

 

Auch Kurzwellenhörer (SWLs) verschicken QSL-Karten

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Unter Funkamateuren ist es üblich, nach einer getätigten Funkverbindung QSL-Karten an den jeweiligen Funkpartner zu versenden. Diese QSL-Karten dienen zur Bestätigung, dass man miteinander Kontakt hatte. (QSL=Empfangsbestätigung)

Dazu werden die wesentlichen Merkmale der Verbindung auf der QSL-Karte dokumentiert. Diese sind:
 

  • Rufzeichen der Gegenstation,
  • Datum,
  • Uhrzeit,
  • Frequenz,
  • Betriebsart,
  • Rapport für die Gegenstation

sowie der eigene Name, das Rufzeichen und die Adresse. Häufig werden darüber hinaus die verwendeten Geräte und Antennen genannt, ferner Angaben über die Zugehörigkeit zu Amateurfunkvereinigungen, die Zählbarkeit der QSL-Karte für bestimmte Diplome usw.

 

Ein Austausch von QSL-Karten findet jedoch nicht nur unter Funkamateuren statt, um sich damit gegenseitig eine getätigte Funkverbindung zu bestätigen. Auch nicht an der Funkverbindung Beteiligte machen gern von der Möglichkeit Gebrauch, einer gehörten Station mittels einer QSL-Karte einen Empfangsbericht zu geben und gleichzeitig um die Bestätigung dieses Berichts zu bitten.
Eine solche Empfangsbestätigung als SWL (Short-wave Listener) steht jedem Interessenten offen. Dazu ist es nicht notwendig, eine Amateurfunkprüfung abzulegen, im Gegensatz also zur Sendetätig keit eines Funkamateurs, die das Bestehen der
Amateurfunkprüfung voraussetzt.
Jedes DARC-Mitglied kann SWL-QSL-Karten über die DARC QSL-Vermittlung an alle Funkamateure in einem IARU-Verband mit QSL-Büro weltweit verschicken.
Anstelle eines eigenen Rufzeichens wird eine SWL-Nummer verwendet, die einfach aus dem Landeskenner DL (für die Bundesrepublik Deutschland), dem DOK und der siebenstelligen DARC-Mitgliedsnummer gebildet wird, zum Beispiel:
 

  • DL-L01/1695071
  • DL-G15/1792787
  • DL-N11/1393669

Darüber hinaus erweist sich eine SWL-Tätigkeit als gute Vorbereitung auf eine zukünftige Amateurfunkprüfung, da Landeskenner, Abkürzungen, Betriebsabläufe und die Bedienung eines Empfängers schon bekannt sind.
Zur Förderung dieser Erfahrung und zur Leistungsdokumentierung auf dem Weg zur Amateurfunkgenehmigung hat der DARC die DE-Prüfung geschaffen. Sie kann von jedem Ortsverbandsvorsitzenden und dem AJW-Referat abgenommen werden und verlangt von dem SWL Grundkenntnisse in Technik, Betrieb und Vorschriften. Mit bestandener DE-Prüfung wird dem SWL ein DE-Kennzeichen erteilt, welches aus dem Präfix DE, einer Ziffer von 1 bis 9 und drei weiteren, selbst wählbaren Buchstaben besteht, z.B. DE4CWL, DE1WZU, DE8BUS. SWL-Kennzeichen mit der Ziffer 0, z.B. DE0AAA, DE0WSS, sind den Trägern des Titels „Deutscher Empfangs-Meister“ vorbehalten, der nach vielen bestätigten SWL-Berichten auf den Amateurfunkbändern verliehen wird.
Die Angaben auf einer SWL-QSL-Karte unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von jenen, mit denen sich Funkamateure untereinander Funkverbindungen bestätigen. Eine SWL-QSL-Karte sollte daher enthalten:
 

  • Rufzeichen der gehörten Station,
  • Rufzeichen der Gegenstation, mit der die angeschriebene Station in Verbindung stand,
  • Datum und Uhrzeit (in UTC),
  • Frequenz oder Band,
  • Übertragungsverfahren,
  • und den Rapport.

Die eigene SWL-Nummer oder, falls vorhanden, das DE-Kennzeichen sowie der eigene Name und die Adresse dürfen natürlich auch nicht fehlen.

Ferner können, genauso wie bei den QSL-Karten der Funkamateure, Angaben über die verwendete Stationsausrüstung oder weitere persönliche Bemerkungen folgen.
Der gehörte und um eine Bestätigung gebetene Funkamateur füllt nach Empfang seinerseits seine QSL-Karte mit den auf der SWL-QSL-Karte genannten Angaben aus. Natürlich nur, soweit sie mit den Daten in seinem Logbuch übereinstimmen, und bestätigt so dem SWL die Richtigkeit seiner Beobachtungen.
Auch dem SWL ist es nun möglich, mit solchen, von Funkamateuren versendeten QSL-Karten Diplome zu beantragen. Es sollte daher für jeden Funkamateur eine Selbstverständlichkeit sein, eingehende SWL-QSL-Karten ebenso korrekt auszufüllen, wie QSL-Karten an seine Funkpartner.


Ferner können, genauso wie bei den QSL-Karten der Funkamateure, Angaben über die verwendete Stationsausrüstung oder weitere persönliche Bemerkungen folgen. Die eigene SWL-Nummer oder, falls vorhanden, das DE-Kennzeichen sowie der eigene Name und die Adresse dürfen natürlich auch nicht fehlen.

Der gehörte und um eine Bestätigung gebetene Funkamateur füllt seinerseits seine QSL-Karte mit den auf der SWL-QSL-Karte genannten Angaben aus. Natürlich nur, soweit sie mit den Daten in seinem Logbuch übereinstimmen, und bestätigt so dem SWL die Richtigkeit seiner Beobachtungen.

Auch dem SWL ist es nun möglich, mit solchen, von Funkamateuren versendeten QSL-Karten Diplome zu beantragen. Es sollte daher für jeden Funkamateur eine Selbstverständlichkeit sein, eingehende SWL-QSL-Karten ebenso korrekt auszufüllen, wie QSL-Karten an seine Funkpartner.

 

Das QSL-Büro des DARC e. V. vermittelt QSL-Karten nur an Funkamateure!
Eine Vermittlung von QSL-Karten an Kommerzielle-Radio-Stationen findet nicht statt!

 

Das DE-Kennzeichen

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  1. Das DE-Kennzeichen-System
    1. DE-Kennzeichen dienen innerhalb des DARC e. V. und des VFDB e. V. zur Identifikation von geprüften Höramateuren. Sie wurden eingeführt um die QSL-Karten-Vermittlung für SWLs zu erleichtern. Voraussetzung für die Zuteilung eines DE-Kennzeichens ist die Mitgliedschaft im DARC e. V. oder VFDB e. V. Nach dem Ausscheiden aus diesen Vereinen erlischt auch die Zuteilung des DE-Kennzeichens und dieses kann gegebenenfalls einem anderen Antragsteller neu zugeteilt werden.
    2. DE-Kennzeichen bestehen aus dem Präfix "DE", einer Ziffer und einer dreistelligen Buchstabengruppe (Beispiel 'DE1SWL'). Die Vergabe erfolgt nach dem Schlüssel
       
      DEØAAA bis DEØPZZEmpfangsmeister (DEM) 10.816 Möglichkeiten
      DEØQAA bis DEØQZZAusbildungsempfangsstationen in Ortsverbänden des DARC/VFDB und auch an Schulen, 676 Möglichkeiten
      DEØRAA bis DEØZZZEmpfangsmeister (DEM) 6.084 Möglichkeiten
      DE1AAA bis
      DE9ZZZ
      Kurzwellenhörer (SWL) 158.184 Möglichkeiten
       

      Dieses System bietet 175.760 Möglichkeiten für DE-Kennzeichen.

  2. DE-Kennzeichenvergabe
    1. DE-Kennzeichen werden von der Geschäftsstelle des DARC e. V. vergeben. Alle Anträge und Fragen zu diesem Sachgebiet sind direkt dorthin zu richten.
    2. Die DE-Kennzeichen werden nur nach Antrag ausgegeben. Das Verfahren ist weiter unten beschrieben.
    3. Die DE-Kennzeichen werden an den Inhaber verliehen und können aus wichtigem Grunde, besonders bei groben Verstößen gegen die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze und Regeln des Amateurfunks, wieder eingezogen werden.
    4. Das DE-Kennzeichen wird in Urkundenform dem Inhaber ausgefertigt und ist nicht übertragbar.
  3. Voraussetzungen für die Beantragung
    1. Jedes Mitglied des DARC oder des VFDB kann ein DE-Kennzeichen beantragen, wenn eine der unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllt ist:
      - DE-Prüfung mit Erfolg abgelegt
      - Deutscher Empfangsmeister
      - Inhaber einer Amateurfunkgenehmigung
    2. Aus besonderem Grund können von der Vergabestelle für DE-Kennzeichen Abweichungen zugelassen werden (z. B. bei Behinderungen).
  4.  Beantragung eines DE-Kennzeichens
    1. Zur Beantragung der DE-Kennzeichen sind spezielle Formblätter bei der Geschäftsstelle erhältlich und Ihr OVV hat sie in seiner OV-Mappe. Die Formblätter dokumentieren neben den persönlichen Angaben die Prüfungsergebnisse oder eine schon vorhandene Amateurfunkgenehmigung. Ein vollständiges Ausfüllen vermeidet Missverständnisse und zeitaufwendige Rückfragen.
    2. Fotokopien von Amateurfunkgenehmigungen oder alten DE-Urkunden sollen den Anträgen nicht beigelegt werden. Das Formblatt ist entsprechend auszufüllen, und eine Bestätigung der Prüfungskommission reicht.
    3. Die Antragsgebühr beträgt 5,00 €. Sie wird bei der Prüfung fällig und kann entweder dem Antrag beigefügt oder auf das Konto bei der Postbank IBAN DE51 2001 0020 0035 6112 01 überwiesen werden. Verwendungszweck: DE8510 und Namen des Antragstellers
    4. Sollten Lehrgänge mit einer DE-Prüfung abschließen, so können von den Lehrgangsleitern nach Absprache mit der Vergabestelle schon vor dem Prüfungszeitpunkt die Anträge gestellt werden. Die dann vorbereiteten Urkunden mit den DE-Kennzeichen werden zusammen dem Lehrgangsleiter zur Übergabe zugeschickt. Alle Einzelheiten sind rechtzeitig mit der Vergabestelle abzusprechen.
  5. Wunsch eines DE-Kennzeichens
    1. Eine persönliche Suffixkombination kann an der dafür im Formblatt vorgesehenen Stelle gewünscht werden. Die Vergabestelle berücksichtigt im Rahmen des Möglichen gern alle Wünsche.
    2. Ein Anspruch auf ein bestimmtes DE-Kennzeichen besteht nicht. Eine Zuteilung erfolgt streng nach dem Verteilungsschlüssel sowie nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt...".
    3. Wird in einem Antrag kein Wunsch geäußert, so bekommt der Antragsteller ein DE-Kennzeichen mit einer auf den Inhaber bezogenen Buchstabenkombination (z.B. die Anfangsbuchstaben des Vornamens, Nachnamens und Wohnortes). Hierdurch soll dem örtlichen QSL-Vermittler die Arbeit erleichtert werden.
    4. Nach Absprache mit der Zentralen Vergabestelle besteht auch die Möglichkeit für Ortsverbände, für ihren Bereich ähnliche oder fortlaufende DE-Kennzeichen reserviert zu bekommen.
  6. Änderung eines DE-Kennzeichens
    1. Wenn ein SWL "Deutscher Empfangsmeister" wird, kann er ein DE0…-Kennzeichen bekommen. Dazu ist ein Antrag mit einer Bestätigung des Diplomsachbearbeiters erforderlich. Nach Möglichkeit wird der Suffix beibehalten, ein Anspruch besteht nicht.
    2. Ein ausgegebenes DE-Kennzeichen kann ausschließlich aus den in Punkt 6.1 angegebenen Gründen geändert werden.
  7. Versand der Urkunden
    1. Jeder Antragsteller, der die Voraussetzungen erfüllt, bekommt eine Urkunde mit seinem persönlichen DE-Kennzeichen ausgefertigt. Erst ab diesem Zeitpunkt kann dieses DE-Kennzeichen vom Inhaber verwendet werden.
    2. Die DE-Urkunden werden immer an die Absender der Anträge verschickt, um gegebenenfalls eine Überreichung in der ortsüblichen Form zu ermöglichen.
  8. Datenverwendung
    Die Anträge bleiben in der Geschäftsstelle des DARC (Deutscher Amateur-Radio-Club e. V.) Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.
     
  9. Empfehlungen an die Inhaber eines DE-Kennzeichens
    1. Nach Erhalt der Urkunde soll der DE-Kennzeicheninhaber seinen Ortsverbandsvorsitzenden und den OV-QSL-Manager das neue DE-Kennzeichen mitteilen, damit die für ihn eintreffenden QSL-Karten auch zugestellt werden können.
    2. Im Falle eines OV-Wechsels oder einer Adressänderung sollte die Geschäftsstelle des DARC e. V. umgehend benachrichtigt werden, damit die QSL-Vermittlung gewährleistet werden kann. Im neuen OV ist Punkt 9.1 zu beachten.
  10. Ausbildungsempfangsstation
    1. Für die praktische Ausbildung in Ortsverbänden und an Schulen besteht die Möglichkeit, besondere DE-Kennzeichen aus der Serie DE0Q.. für diesen Zweck zu bekommen.
    2. Bei der Beantragung ist auf dem Formblatt die genaue Bezeichnung des Ortsverbandes oder der Schule mit Adresse anzugeben. Gleichzeitig ist ein Verantwortlicher für die Empfangsstation zu benennen, der die Voraussetzungen nach Punkt 3.1 erfüllt und Mitglied des DARC oder VFDB ist.
    3. Die Angabe eines DOK ist auch bei Schulstationen unerlässlich. Dem Punkt 9.1 ist besondere Beachtung zu schenken.
  11. Anmerkungen zum Ausfüllen des Formblattes
    1. Alle Eintragungen sind in gut leserlicher Blockschrift vorzunehmen.
    2. Der Name muss so eingetragen werden, wie er später auf der Urkunde erscheinen soll. Besonders zu beachten ist die Schreibweise der Buchstaben Ä, Ö, Ü und ß, z. B. wird "MUELLER" auch auf der Urkunde als "Mueller" erscheinen.
    3. Die Angabe der Mitgliedsnummer ist unbedingt wichtig. Sie ist auf dem Mitgliedsausweis oder in den Listen des Ortsverbandes zu finden. Bei neu aufgenommenen Mitgliedern ist unter "Bemerkungen" eine entsprechende Anmerkung zu machen.
    4. Anträge ohne Angabe eines OVs können nicht bearbeitet werden, weil der DOK für die QSL-Vermittlung notwendig ist.
    5. Der Ortsverbandsvorsitzende oder die Prüfungskommission bestätigt die Richtigkeit aller Angaben. Kopien von Amateurfunkgenehmigungen oder Urkunden sowie DE-Prüfungsunterlagen sollen nur auf besonderes Verlangen der Vergabestelle beigelegt werden.
  12. DE-Prüfung
    Die Richtlinien für die DE-Prüfung sind im Punkt "Regularien zur DE-Prüfung" aufgeführt.
     
  13. Offene Fragen
    Die Geschäftsstelle des DARC e. V. gibt gerne weitere Informationen oder hilft bei speziellen Problemen.

 

Regularien zur DE-Prüfung

  1. Zweck der DE-Prüfung
    Die Ausbildung zum Amateurfunkzeugnis dauert je nach Vorbildung und angestrebter Genehmigungs-klasse zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten. Die DE-Prüfung stellt einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Erlangung der Sendegenehmigung dar. Sie berechtigt den Bewerber zum Führen eines DE-Kennzeichens und zum internationalen QSL-Austausch über den DARC.
     
  2. Prüfungsbedingungen
    Der Schwierigkeitsgrad der DE-Prüfung liegt unter-halb der Prüfungsbedingungen zur Amateurfunkgenehmigung der Klasse N. Die Bedingungen werden immer an die aktuell gültige Amateurfunkverordnung (AfuV) angepasst.
     
  3. Kenntnisse und Fähigkeiten
    Die DE-Prüfung umfasst theoretisches Wissen und praktisches Können. Der Fragenkatalog kann hier heruntergeladen werden und beinhaltet folgende Bereiche:
     
    1. Technische Kenntnisse
      - Modulations- und Übertragungsverfahren
      - Sender und Empfänger
      - HF-Steckverbindungs-Systeme
      - Wellenausbreitung und Ionosphäre
      - Sicherungen
       
    2. Betriebliche Kenntnisse
      - Internationales Buchstabieralphabet
      - Betriebliche Abkürzungen und Q-Gruppen
      - Rufzeichen und Landeskenner
      - Signalbeurteilung (RST)
       
    3. Kenntnisse von Vorschriften
      - Amateurfunkgesetz (AFuG)
      - Rufzeichen und Rufzeichenanwendung
      - Frequenzbereiche
      - Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
      - Haftung / Schäden
  4. Ablauf einer DE-Prüfung
    Die DE-Prüfung muss schriftlich mit Hilfe der bereitgestellten Fragebögen durchgeführt werden. Von der Prüfungskommission (siehe Punkt 5) können die Prüfungsfragebögen hier heruntergeladen werden.

    Jede richtig beantwortete Frage entspricht einem Punkt. Insgesamt können 17 Punkte erreicht werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 9 oder mehr Punkte erreicht worden sind.
     
  5. Prüfungskommission
    Die DE-Prüfung kann nur durch
    - den OVV für seinen Ortsverband,
    - das DL-AJW-Referat,
    - von DL-AJW benannte Personen
    abgenommen werden.
     
  6. DE-Kennzeichen
    Jedes DARC/VFDB-Mitglied welches die Voraussetzungen auf Seite 5, Absatz 3.1 erfüllt, ist berechtigt ein DE-Kennzeichen zu führen. Auf dem entsprechenden Formblatt wird bei der Zentralen Vergabestelle für DE-Kennzeichen ein entsprechender An-trag gestellt. Weitere Einzelheiten sind in den DE-Kennzeichen-Regularien im Punkt Allgemeine Regularien zum DE-Kennzeichen enthalten.
     
  7. Ausnahmen
    Ausnahmen von den vorstehenden Regeln sollten nur in besonderen Fällen gewährt werden, etwa bei körperlichen Behinderungen. Bewerbern, die besondere vergleichbare Vorkenntnisse nachweisen können, können entsprechende Teilbereiche erlassen werden.
    Die Prüfungskommission entscheidet für ihren Bereich entsprechend und verantwortlich. In Zweifelsfällen ist das DL-AJW-Referat zu Rate zu ziehen.
     
  8. Antrag und Gebühren
    Die Antragsgebühr wird im Punkt Allgemeine Regularien zum DE-Kennzeichen, Absatz 4.3 festgelegt. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte:
    - als PDF bzw. Scan an darc(at)darc.de,
    - per FAX an 0561 94988-50,
    - oder per Post an:
    DARC e.V.
    Lindenallee 4
    34225 Baunatal

Deutscher Empfangsmeister

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Der Titel "Deutscher Empfangsmeister" (DEM) wird SWLs und lizenzierten Funkamateuren vom Deutschen Amateur-Radio-Club e. V. (DARC), auf Antrag verliehen und ist eine offizielle Auszeichnung für DARC-Mitglieder.

Der DEM ist in 3 Stufen gegliedert: DEM-Bronze, DEM-Silber und DEM-Gold

Allgemeine Bedingungen

Der Antragsteller muss Mitglied des Deutschen Amateur-Radio-Clubs (DARC) sein oder einem seiner korporativen Verbände angehören. Der Antragsteller muss mindestens ein Jahr als SWL aktiv gewesen sein.

Der DEM-Antragsteller muss ein DE-Kennzeichen besitzen und dieses im Antrag angeben.

Vom Antragsteller muss der Nachweis erbracht werden, dass er im Besitz eines Kurzwellen-Empfängers ist, der auf mindestens fünf Amateurfunk-Bändern betriebsbereit ist.

DEM-Antrag

Zum DEM-Antrag gehört eine Bescheinigung des zuständigen Ortsverbands (Punkt b.) des DEM-Antrages) und die entsprechenden QSL-Karten. Am Ende des DEM-Antrages sind die entsprechenden Eintragsspalten vorbereitet. Dem Antrag ist das Rückporto für die QSL-Karten und ein SAL beizufügen.

Alle Anträge für die Auszeichnung (für SWLs bis 25 Jahre sind gebührenfrei, für alle anderen SWLs und Lizenzierte Funkamateure 10,00 EURO Gebühr) werden mit zwei SAL an den Sachbearbeiter geschickt.

DEM-Aberkennung!

Bei Ausschluss oder Austritt aus dem DARC oder einem seiner korporativen Verbände, bei unehrenhaftem Verhalten, Betrug oder Disqualifikation in nationalen oder internationalen Wettbewerben, wird der Titel "Deutscher Empfangsmeister" mit Veröffentlichung in der CQ DL aberkannt.

 

DEM-Bronze (Grunddiplom)

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Der Antragsteller muss Inhaber eines DLD-SWL 100 sein, welches er als SWL erarbeitet hat.

Geforderte Hörmeldungen.

Der Antragsteller muss insgesamt 80 QSL-Karten (jedes Rufzeichen wird pro Band nur einmal gewertet) vorlegen können, die folgenden Bedingungen entsprechen:

3,5-MHz-BandEs müssen fünf QSL-Karten von Amateurfunkstationen aus drei verschiedenen Kontinenten vorgelegt werden, davon müssen drei QSL-Karten aus USA und/oder Kanada sein (5 QSL-Karten).
7-MHz-Band
14-MHz-Band
21-MHz-Band
28-MHz-Band
Pro Band müssen je drei QSL-Karten aus allen sechs Kontinenten vorgelegt werden (72 QSL-Karten).
1,8-MHz-Band
oder
144-MHz-Band
Es müssen entweder 2-Meter-QSL-Karten von drei Amateurfunkstationen aus über 300 km Entfernung vom QTH des Antragstellers oder QSL-Karten aus drei verschiedenen WAE-Ländern oder drei verschiedenen Kontinenten (über Satellit), auch alles gemischt, vorgelegt werden (3 QSL-Karten).

DEM-Silber

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Leistungssteigerung gegenüber DEM (Bronze)

Der Antragsteller muss Inhaber des DLD-SWL 200 sein, welches er als SWL gearbeitet hat.

Geforderte Hörmeldungen.

Der Antragsteller muss insgesamt 160 QSL-Karten (jedes Rufzeichen wird pro Band nur einmal gewertet) vorlegen können, die folgenden Bedingungen entsprechen:

3,5-MHz-BandEs müssen 10 QSL-Karten aus verschiedenen Kontinenten vorgelegt werden (außer Europa), davon müssen 6 QSL-Karten aus USA und/oder Kanada sein (10 QSL-Karten).
7-MHz-Band
14-MHz-Band
21-MHz-Band
28-MHz-Band
Pro Band müssen je 6 QSL-Karten aus allen sechs Kontinenten vorgelegt werden (144 QSL-Karten).
1,8-MHz-Band
oder
144-MHz-Band
Es müssen entweder 2-Meter-QSL-Karten von 6 Amateurfunkstationen aus über 300 km Entfernung vom QTH des Antragstellers oder QSL-Karten aus drei verschiedenen WAE-Ländern oder drei verschiedenen Kontinenten (über Satellit), auch alles gemischt, vorgelegt werden (6 QSL-Karten).

DEM-Gold

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Leistungssteigerung gegenüber DEM (Silber)

Der Antragsteller muss Inhaber des DLD-SWL 500 sein, welches er als SWL gearbeitet hat.

Geforderte Hörmeldungen.

Der Antragsteller muss insgesamt 400 QSL-Karten (jedes Rufzeichen wird pro Band nur einmal gewertet) vorlegen können, die folgenden Bedingungen entsprechen:

3,5-MHz-BandEs müssen 25 QSL-Karten aus verschiedenen Kontinenten vorgelegt werden (außer Europa), davon müssen 15 QSL-Karten aus USA und/oder Kanada sein (25 QSL-Karten).
7-MHz-Band
14-MHz-Band
21-MHz-Band
28-MHz-Band
Pro Band müssen je 15 QSL-Karten aus allen sechs Kontinenten vorgelegt werden (360 QSL-Karten).
1,8-MHz-Band
oder
144-MHz-Band
Es müssen entweder 2-Meter-QSL-Karten von 15 Amateurfunkstationen aus über 300 km Entfernung vom QTH des Antragstellers oder QSL-Karten aus drei verschiedenen WAE-Ländern oder drei verschiedenen Kontinenten (über Satellit), auch alles gemischt, vorgelegt werden (15 QSL-Karten).
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