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      4-m-Band in der Schweiz ab 01.01.23 freigegeben

      Wie die schweizerische Amateurfunkvereinigung USKA meldet, konnte nach längeren Verhandlungen mit der nationalen Fernmeldebehörde BAKOM eine Freigabe des 4-m-Bandes erreicht werden.

       

      Die Zulassung gilt ab 1. Januar 2023.

      Dabei gilt:

      • Die Nutzung des Bands ist nur den Funkamateuren mit HB9-Zulassungen erlaubt.
      • Frequenzbereich: 70,0000 bis 70,0375 MHz und 70,1125 bis 70,5000 MHz. Im Bereich von 70,0375 bis 70,1125 MHz ist jegliche Aussendung verboten.
      • Die maximale Leistung beträgt 25 Watt ERP.
      • Es sind alle gängigen Modulationsarten erlaubt. Es wird die Nutzung gemäß dem IARU-Bandplan nahegelegt.
      • Das Band soll für direkte Verbindungen genutzt werden. Unbediente Stationen wie Relais und Echolink-Gateways sind nicht erlaubt.
      • Fernbediente Stationen benötigen eine Meldung an das BAKOM. 

      (Bildmontage: USKA)  

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