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    6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

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      Ausstellung zur Marktüberwachung

      Bundesnetzagentur

      Die Bundesnetzagentur präsentiert in einer Ausstellung gefährlicher Produkte, die von der Behörde aus dem Verkehr gezogen wurden. „Wir gewähren Einblick in unsere Asservatenkammer. Besucher können verbotene Produkte sehen, die auf dem deutschen Markt nicht verkauft werden dürfen – zum Beispiel eine elektrische Haarbürste, die sich im Betrieb auf über 200 °C erhitzt“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Eröffnung der Ausstellung in Bonn.

      In einer Ausstellung präsentiert die Bundesnetzagentur Produkte, die auf dem deutschen und europäischen Markt nicht vertrieben werden dürfen; darunter Funkkopfhörer, Drohnen und Funksteckdosen. Die gesperrten Geräte nutzen zum Beispiel unzulässig hohe Sendeleistungen oder in Deutschland nicht zulässige Frequenzen. Die Ausstellung zeigt auch unerlaubte Spionagegeräte wie die Puppe „Cayla“ und einen Teddybär, in dessen Nasenspitze eine kleine Videokamera versteckt ist. Neben der Präsentation von Produkten informiert die Bundesnetzagentur über ihre Aufgaben im Bereich Marktüberwachung, den Schutz des Frequenzspektrums, die CE-Kennzeichnungspflicht sowie die Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden und Institutionen auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene.

      Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2016 insgesamt rund 986000 Produkte die Funkstörungen oder elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen können aus dem Verkehr gezogen. Hinzu kamen weitere 240000 Produkte, die dem Zoll bei der Einfuhr aufgefallen sind und die nach Überprüfung durch die Bundesnetzagentur nicht eingeführt werden durften.

      Die Bundesnetzagentur überwacht das Angebot von elektrischen und elektronischen Geräten auf dem deutschen Markt, um Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten zu minimieren. Elektrische Geräte dürfen auf dem deutschen Markt nur angeboten werden, wenn sie Vorgaben zur elektromagnetischen Verträglichkeit einhalten und die Hersteller oder Importeure dies mit dem CE-Kennzeichen für Verbraucher erkennbar machen.

      Die Ausstellung ist öffentlich und bis Mitte August 2017 am Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn zu sehen. Der Eintritt ist frei. Zum Tag der offenen Tür der Bundesregierung am 27. und 28. August 2017 wird die Ausstellung im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin gezeigt. Weitere Termine werden auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/wanderausstellung veröffentlicht.

      (Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur)

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