Im Jahr 2017 sei die Zahl sogar von 86 auf 53 gesunken. PLC war lediglich in 20 Fällen im Jahr 2017 ursächlich. Auf die Eingabe des RTA, in Sachen Marktüberwachung ein Exempel zu statuieren und hohe Bußgelder zu verhängen, erwidert die Behörde, dass man stets dem Einzelfall gerecht werden müsse. Handele es sich bei Herstellern nicht konformer Produkte um solche im Ausland, würden Strafen lediglich die deutschen Händler treffen. Abschließend führt die BNetzA aus, seit Jahren mit den Funkamateuren gut zusammen zu arbeiten. Ein Gesprächsangebot seitens der Behörde will der RTA auf jeden Fall annehmen. Das Schreiben ist als Vorstandsinformation in vollem Wortlaut auf https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/ zu finden.