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      Lösungsansätze zur „Besonderen Gebührenverordnung“

      DARC

      Derzeit sorgt der Punkt 2.6 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses in Abschnitt 3 „Erweiterung des Umfangs oder Verlängerung einer Rufzeichenzuteilung für eine fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle…“ für Unmut bei den Betreibern von Relais, Baken, Hamnet-Links, da nun eine Gebühr von 37 € für eine Verlängerung fällig wird. Erste Gespräche mit der BNetzA ergaben Lösungsansätze.

      Hintergrund ist die „Besondere Gebührenverordnung“ – der DARC berichtete in seiner Vorstandsinformation am 9. September. Die in der Verfügung Nr. 82/2005 festgelegten max. Befristungen (1 Jahr bei Neuantrag und 3 Jahre bei Verlängerung, bei Primär-Bändern 5 Jahre) sollen kurzfristig auf den maximalen Zeitraum ausgedehnt werden. Gleichzeitig ist man aber bestrebt, die Befristung bei allen Verlängerungsanträgen pauschal auf 5 Jahre zu erweitern. Hierzu muss aber eine neue Verfügung erstellt werden. Dieser Nachtrag ist nun als weitere Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite unter https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/ erschienen.

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