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      Verkauf und Nutzung von Wasservitalisierern jetzt offiziell verboten

      Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Verbot von Wasservitalisierern mit dem Erscheinen des neuen Amtsblatts 11-2021 nun auch offiziell bestätigt. Hierbei handelt es sich um Geräte der schweizerischen Firma Wassermatrix AG.

      Im Rahmen der Marktüberwachung gemäß §§ 22 ff. EMVG wurden am 4.3.2020die vom schweizerischen Hersteller in Deutschland in den Verkehr gebrachten Geräte entnommen und einer administrativen sowie messtechnischen Prüfung unterzogen. Zudem wurden im Rahmen der Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur (BNetzA) erhebliche Auffälligkeiten festgestellt.

       

      Die Prüfung ergab eine max. Grenzwertüberschreitung von 65,3 dB bei 144,02 MHz. Auf der Grundlage der Ergebnisse der messtechnischen Prüfung wurde eine Risikobewertung durchgeführt, welche zum Ergebnis kam, dass bei diesem Produkt ein „Hohes Risiko“ besteht.

       

      Da der Hersteller innerhalb der ihm nach § 23 Abs. 2 EMVG gesetzten Frist aus Sicht der BNetzA keine geeigneten Korrekturmaßnahmen ergriff, traf die BNetzA gemäß § 23 Abs. 4 EMVG alle geeigneten Maßnahmen gegenüber dem Hersteller, um die Bereitstellung, das Inverkehrbringen und die Weitergabe des Geräts sowie die Nutzung auf dem deutschen Markt einzuschränken.

      Lesen Sie dazu auch: Ulrich Müller, DK4VW: „Wasser-Vitalisierer stören im 2-m-Band“, CQ DL 11/20, S. 57

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