Im Zusammenhang mit der Umsetzung der in Pfaffenhofen unterzeichneten Erklärung über die Mitwirkung von Funkamateuren im Katastrophenschutz geben wir einige Hinweise über das weitere Verfahren der Benennung von Ansprechpartnern in den Distrikten bzw. Ortsverbänden.
Die für den OV zuständigen, bayer. Kreisverwaltungsbehörden lassen sich ganz einfach und schnell über den Behördenwegweiser http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de ermitteln. In der linken Spalte unter "Lokalisierung" den Ort des OV's oder eine PLZ eingeben und nach Aufruf der Gemeinde rechts "Zum Landratsamt" anklicken. Die Datenbank gibt dann das für den OV primär zuständige Landratsamt mit Anschrift und EMail-Adresse aus. Ein Word-Dokument zur Mitteilung der Ansprechpartner aus dem OV kann beim Notfunkreferenten angefordert werden. Mit den lokalen Daten ergänzt, ist das Anschreiben schon fertig. In einem Absatz wird ausserdem um einen Vorstellungstermin der Ansprechpartner im Katastrophenschutzsachgebiet des Landratsamts gebeten. Dort bietet es sich dann an über ganz konkrete Vorstellungen der Behörde über die Art und den Umfang der Mitwirkung zu sprechen und anschliessend die lokalen Anforderungen in eigene Aktivitäten im OV umzusetzen.
Beispielsweise könnten Funkamateure bei folgenden Aufgaben in einem K-Fall mitwirken:
Ablesung von Hochwasserpegeln und Übermitteln der Daten an eine Afu-Leitstation in einem Wasserwirtschaftsamt, als "Notfunker vor Ort" (First Responder) Entgegennahme und Weiterleitung von Hilfeersuchen aus der Nachbarschaft bzw der eigenen Gemeinde, Errichtung und Betrieb von Amateurfunkstellen in räumlicher Nähe der Führungsstellen der Katastrophenschutzbehörden als Rückfallebene, Aufrechterhaltung einer Kommunikation von Behörden untereinander, Ausstattung von Führungsgruppen des Katastrophenschutzes mit Amateurfunkanlagen, insbesondere für die EU-weit einsetzbaren Hilfeleistungskontingente der Feuerwehren
Auch ausserhalb konkreter Ereignisse können Verbindungen zu den zuständigen Behörden gestaltet werden, z.b. durch Teilnahme an größeren Katastrophenschutzübungen, Amateurfunkkurse für BOS-Angehörige in Führungsstellen bzw Feuerwehrjugend (K-Lizenz).
Diese Beispiele sind sicherlich nicht abschliessend. Bei einer Vorstellung des OV's bei einer Behörde sollten zunächst deren Kommunikationserfordernisse in Extremlagen erfragt werden und anschliessend aufgrund der personellen und materiellen Möglichkeiten konkrete Unterstützungsvereinbarungen getroffen werden. Ein pauschaler Verweis darauf, was der Amateurfunk alles könne, ist auf Ortsebene eher kontraproduktiv. Für diese grundlegenden Informationen eignen sich aber Einladungen des Innenministeriums zu allgemeinen Informationsveranstaltungen über den Amateurfunk vor den K-Sachbearbeitern eines Regierungsbezirks, bei den Lehrgängen der Bayer. Verwaltungsschule bzw bei der Führungsausbildung in den Feuerwehrschulen.