Das letzte Geschäftsjahr des DARC ist zu Ende und somit müssen die Jahresend-abrechnungen der Ortsverbände erstellt werden. Die Buchhaltung bittet um Berücksichtigung der nachstehenden Frist: 31.Januar 2020:
Einreichung der Abrechnungen mit allen dazugehörigen Originalbelegen; sowie die Einreichung von Rücklagenmeldung, Spendenverwendungsnachweis und Inventarmeldung, soweit erforderlich. Eine Kopie der Rechnungslegung nebst den ggf. erforderlichen Jahresmeldungen ist ebenfalls beim Distriktsvorstand per Mail einzureichen.
Zur Ihrer Unterstützung sind auf unserer Homepage unter der Rubrik „Kassenführung“ alle notwendigen Formblätter bereitgestellt. Rückfragen hierzu beantwortet Ihre zuständige Sachbearbeiterin in der Geschäftsstelle selbstverständlich gern.