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    6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

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      Novellierung der AfuV angekündigt

      Eine Novellierung der Amateurfunkverordnung kündigt das BMWi in einem Schreiben an den RTA an. Die Anpassung der AFuV soll neben formalen Änderungen auch die vorzeitige Freigabe des Frequenzbereichs 7100 bis 7200 kHz, die Nutzung des Frequenzbereichs 50 MHz, den Frequenzteilbereich 1260 bis 1263 MHz sowie eine europäisch harmonisierte Einsteigerzeugnisklasse beinhalten.

      Zunächst soll jedoch die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung geändert werden. Aus diesen und anderen Gründen wird der RTA unmittelbar einen Gesprächswunsch an das BMWi richten. Die Vorstandsinformationen sind im Servicebereich für Mitglieder unter service.darc.de/voinfo/ abrufbar.

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