6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

Mitgliederliste

Die Mitgliederliste steht aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentlich zur Verfügung.

Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) läßt das leider nicht mehr zu.

Allerdings:

Mitgliederlisten sind nach wie vor möglich. Es muss jedoch auf die Belange des Datenschutzes Rücksicht genommen werden.
- Mitgliederlisten auf Papier, die unbemerkt in unbefugte Hände gelangen können, sind nicht mehr „Stand der Technik“.
- Mitgliederlisten, im Format PDF und idealerweise verschlüsselt mit einem im OV bekannt gemachten Passwort sind aus heutiger Sicht der beste Weg. (z.B. PDF aus Microsoft Word)
- Außerhalb des OVs kann niemand die Listen lesen, da sie verschlüsselt sind.

Dazu muss allen OV-Mitgliedern klar sein, dass die Weitergabe des Passworts strengstens verboten ist.


Welche Daten darf eine Mitgliederliste enthalten?

Die Daten aller Funkamateure in Deutschland werden regelmäßig von der Bundesnetzagentur auf deren Website veröffentlicht. Basierend auf diesen Daten ist bereits eine OV-Mitgliederliste möglich, d.h.

Rufzeichen, Vor- und Zuname bei denjenigen, die ihre Adresse bei der BNetzA nicht freigegeben haben und

Rufzeichen, Namen und die komplette Adresse bei denjenigen, für die die BNetzA dies bereits veröffentlicht hat.

Rechtsgrundlage dafür ist das berechtigte Interesse eines Ortsverbandes (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) durch die Kommunikation der Mitglieder untereinander Vereinsziele besser erreichen zu können.

Weitere persönliche Daten, wie Geburtsdatum, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse dürfen nur in der Mitgliederliste erscheinen, wenn der/die Betroffene zu der Veröffentlichung eingewilligt hat. Diese Zustimmung muss im Streitfall nachweisbar sein, also schriftlich vorliegen oder mündlich vor Zeugen gegeben worden sein.

Auf der Basis eines berechtigten Interesses sind weitere Amateurfunkspezifische Informationen in einer Mitgliederliste denkbar, z.B. wer in der Lage ist, bei Stromausfall noch Funkbetrieb zu machen (Notfunk) und vielleicht auch wie lange….

Bei der Angabe des Geburtsdatums reicht meist die Angabe von Tag und Monat. Das Geburtsjahr ist nicht unbedingt erforderlich.

(Quelle: OV-Mappe des DARC)

vy 73 de Thomas, DD1WT, 09.04.2024

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