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    6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

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      14. März – für Funkamateure wichtiges Datum

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      Der 14. März markiert für Funkamateure jedes Jahr ein wichtiges Datum: Am 4. März 1949 wurde das „Gesetzes über den Amateurfunk“ der Vollversammlung des Wirtschaftsrates der Bi-Zone (der damaligen britischen und amerikanischen Besatzungszone) vorgelegt Am14. März 1949 wurde es ausgefertigt und trat am 23. März 1949 in Kraft. Es ist also älter als Grundgesetz, welches erst am 23. Mai 1949 in Kraft trat. In der französischen Besatzungszone galt das Gesetz erst seit dem 19. Mai 1950. Berlin hatte als 4-Sektoren-Stadt sogar bis 1967 ein eigenes Gesetz.

      Erstaunlich ist, dass das damalige Gesetz mit nur acht Paragraphen und wenigen Worten eine Regelung fand die über viele Jahre Bestand hatte. Vergleicht man es mit heutigen Gesetzen und Verordnungen, mit sehr vielen Paragraphen, ergänzenden Kommentaren, Ausnahme- und Sonderregelungen, so ist es erstaunlich, dass man damals vieles mit einfachen Worten regeln konnte wofür man heute Volljuristen benötigt. Einen Artikel dazu findet man auch in der CQ DL 10/87 ab Seite 632. Und davor? Nach dem Krieg waren alle privaten Kommunikationsmittel, sogar Brieftauben, eingezogen und die Nutzung streng untersagt. Außerdem war die gewerbliche Herstellung von Radiogeräten untersagt. Aber Funkamateure waren schon damals erfinderisch und besorgten sich für ihr Hobby Bauteile auf den abenteuerlichsten Wegen. Mit Teilen aus alten Militärgeräten, defekten Volksempfängern und Ähnlichem entstanden die Sender und Empfänger.

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