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      Bundesnetzagentur klärt 2019 fast 4000 Funkstörungen auf

      Bundesnetzagentur

      Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2019 fast 4000 Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort aufgeklärt und die Beseitigung begleitet. „Wir stellen sicher, dass in Deutschland Frequenzen effizient und störungsfrei nutzbar sind. Viele Technologien, die Frequenzen nutzen, sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Das Störungsaufkommen liegt trotz steigender Frequenznutzungen auf einem erfreulich niedrigen Niveau“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

      Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur ist an 19 Standorten im Bundesgebiet mit Messfahrzeugen vertreten, um flächendeckend Aufgaben wahrzunehmen. Darüber hinaus werden ein akkreditiertes Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle betrieben. Verbraucher und Unternehmen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist rund um die Uhr unter 04821-895555 oder per E-Mail unter funkstoerung(at)bnetza.de erreichbar. Hier wird geklärt, ob die gemeldete Störung in die gesetzliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fällt. Sollte die Störung betrieblicher Natur sein, wird der Anfragende informiert, an wen er sich wenden sollte. Dieser Service und die Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst vor Ort sind für den Störungsmeldenden gebührenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, soweit die Störungen unverschuldet verursacht wurden.

      (Quelle: Auszug aus Pressemitteilung der Bundesnetzagentur)

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