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    6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

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      Katastrophenschutz: Einbeziehung von Funkamateuren ist Ländersache

      EU

      Der Zivilschutz falle in die jeweilige nationale Zuständigkeit. Weiterhin liege die Einbeziehung von Funkamateuren in den Katastrophenschutz im Ermessen der nationalen Behörden. Diese zwei Kernaussagen sind der Antwort von Herrn Stylianides im Namen der EU-Kommission auf die Anfrage von Gabriele Preuß, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, zu entnehmen.

      Frau Preuß stellte Ende November 2018 die Anfrage, inwiefern Funkamateure in den Katastrophenschutz einbezogen werden – der DARC berichtete (https://www.darc.de/nachrichten/meldungen/archiv-details/news/einbeziehung-von-funkamateuren-in-den-katastrophenschutz/). Als Kernargument brachte Frau Preuß hervor, dass Funkamateure „die Möglichkeiten und Kenntnisse haben, auch unter eingeschränkten Bedingungen Funkverbindungen aufzubauen“ und verwies auf die Einbindung von Funkamateuren z.B. in Frankreich unter „FNRASEC“, in den Niederlanden („DARES“) und Österreich („A.R.E.N.A“) in den nationalen Zivilschutz. In der Antwort der EU-Kommission heißt es nun, dass auf Ebene des Zentrums für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) jederzeit verschiedene Kommunikationsmittel mit eingebauter Redundanz zur Verfügung stünden. Die weiteren Ausführungen der Antwort seitens der EU-Kommission kann man unter http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-8-2018-006044-ASW_DE.pdf nachlesen.

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