Frau Preuß stellte Ende November 2018 die Anfrage, inwiefern Funkamateure in den Katastrophenschutz einbezogen werden – der DARC berichtete (https://www.darc.de/nachrichten/meldungen/archiv-details/news/einbeziehung-von-funkamateuren-in-den-katastrophenschutz/). Als Kernargument brachte Frau Preuß hervor, dass Funkamateure „die Möglichkeiten und Kenntnisse haben, auch unter eingeschränkten Bedingungen Funkverbindungen aufzubauen“ und verwies auf die Einbindung von Funkamateuren z.B. in Frankreich unter „FNRASEC“, in den Niederlanden („DARES“) und Österreich („A.R.E.N.A“) in den nationalen Zivilschutz. In der Antwort der EU-Kommission heißt es nun, dass auf Ebene des Zentrums für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) jederzeit verschiedene Kommunikationsmittel mit eingebauter Redundanz zur Verfügung stünden. Die weiteren Ausführungen der Antwort seitens der EU-Kommission kann man unter http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-8-2018-006044-ASW_DE.pdf nachlesen.