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      Neue Duldungsregelung für 50 MHz mit deutlichen Verbesserungen

      BNetzA

      In der MItteilung 111 aus dem Amtsblatt 08/2020 vom heutigen Tage hat die Bundesnetzagentur eine erste vorläufige Umsetzung der WRC-Ergebnisse zum 6-m-Band vorgenommen. Dem Antrag des Runden Tisch Amateurfunk von Anfang März wurde in folgendem Umfang mit einer erweiterten Duldungsregelung entsprochen: Frequenzbereich 50,000 MHz–52,000 MHz, sekundär; Bandbreite max. 12 kHz; Sendearten: alle; Antennenpolarisation: horizontal; Contestbetrieb: zulässig.

      Neben dem – basierend auf dem Ergebnis der WRC19 – erweiterten Frequenzbereich von 50 bis 52 MHz ist vor allem eine deutlich verbesserte Leistungsregelung für das Subband 50,000–50,400 MHz verfügt worden. So dürfen Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A („A-Lizenz“) in diesem Bereich nun mit maximal 750 W PEP senden, Inhaber einer „E-Lizenz“ mit 100 W PEP. Im übrigen Band gilt wie bisher für alle die Begrenzung auf 25 W PEP. Diese für den Amateurfunk sehr positive Leistungsregelung ist auch Ergebnis einer seit Ende 2018 laufenden Gesprächsreihe zwischen dem Primärnutzer Bundeswehr und dem Referat Frequenzmanagement des DARC (DK4VW und DF2ZC). Hier ist mittlerweile eine sehr sachorientierte und vertrauensvolle Basis der Zusammenarbeit mit dem militärischen Frequenzmanagement hergestellt worden. Diese Fortführung der bisherigen Duldungsregelung in nunmehr erweiterter Form gilt bis zum 31.12.2020 oder bis zum Inkrafttreten einer überarbeiteten Frequenzverordnung – je nachdem, was früher der Fall ist. Darüber berichtet Bernd J. Mischlewski, DF2ZC, vom DARC-Referent Frequenzmanagement.

       

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