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    6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

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      Störungsmeldung abgeben – aber wie?

      Um Funkamateuren bei der Erstellung eines Anschreibens an die Bundesnetzagentur zu helfen, hat DARC-Vorstandsmitglied Christian Entsfellner, DL3MBG, in der aktuellen Ausgabe der CQ DL den Beitrag „Störungsmeldung erforderlich!" verfasst. Dieser enthält wichtige Hilfestellungen, unter anderem ein Muster-Anschreiben für eine Meldung an die Bundesnetzagentur. Sie können den Artikel von der DARC-Webseite herunterladen.

       

      In seinem Beitrag fordert DL3MBG: "Wir müssen konsequent alle EMV-Störungen, die den Amateurfunkbetrieb und Rundfunkempfang einschränken oder gänzlich verhindern, der Bundesnetzagentur melden. Infolge vernachlässigter Störungsmeldungen wird die BNetzA bzw. unser Gesetzgeber zwangsläufig nur von einer geradezu heilen elektromagnetischen Umgebung ausgehen."

      Funkamateure, die eine Störungsmeldung an die Bundesnetzagentur per E-Mail senden möchten, sollten daran denken, immer die DARC-E-Mail-Adresse darc@darc.de mit auf CC zu setzen. Nur wenn der DARC eingebunden ist, kann er auch bei Bearbeitungsstillstand auf die BNetzA einwirken oder bei schwerwiegenden Fällen ggf. mit einem Fachanwalt gerichtlich vorgehen. Zudem hilft nur eine komplette Übersicht aller Störfälle bei der weiteren Lobbyarbeit des DARC.

      Sie können den Beitrag in der CQ DL 9/17 auf Seite 25 nachlesen. Zudem finden Sie ihn im Mitgliederbereich auf der DARC-Webseite in der Rubrik CQ DL unter "Ausgewählte Beiträge": https://www.darc.de/nachrichten/amateurfunkmagazin-cq-dl/#c34385. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung "Funkstörung was tun?" ist auf der Seite des EMV-Referats zu finden: www.darc.de/der-club/referate/emv/funkstoerungsmeldungen/

       

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