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      Vollversammlung der WRC19 hat die 2 MHz nun beschlossen

      WRC19

      Kurz vor Ende der WRC19 fallen langsam auch die Entscheidungen zu den bisher kritischen Themen. Dazu gehörte überraschenderweise nun doch der Tagesordnungspunkt 1.1 „Consideration of an allocation to the amateur service in the 50-54 MHz frequency band in Region 1“. Hier war in den vorgelagerten Gremien und Arbeitskreisen zwar längst Einvernehmen hergestellt worden, dass dem Amateurfunkdienst ein Spektrum von 2 MHz zugewiesen wird.

      Dann aber gab es gewisse politische Probleme im Zusammenhang mit einem Gebiet im Nahen Osten; es wurde deshalb noch einmal spannend. Diese kritischen Punkte wurden letztendlich auf höchster Ebene durch Ergänzungen in einer Resolution geregelt, weshalb die finale Lesung zum Tagesordnungspunkt AI 1.1 immer wieder verschoben wurde. Am 21.November war es dann aber soweit: Die Genehmigung der Vollversammlung der WRC19 in zwei Lesungen war in trockenen Tüchern. Folgender Rahmen gilt nun:

      Der Amateurfunkdienst erhält in der ITU-Region 1 grundsätzlich eine sekundäre Zuweisung des Bereichs 50-52 MHz. In 44 Ländern der Region 1 ist der Frequenzbereich 50-54 MHz in Gänze oder teilweise sogar primär dem Amateurfunk zugewiesen: 14 CEPT-Länder haben zumindest das Teilband von 50,0-50,5 MHz primär, den Rest sekundär eingetragen. In Russland wird den Funkamateuren lediglich der Bereich 50,08-50,28 MHz auf sekundärer Basis zugestanden. Mittels Auflagen in Fußnoten wird der Schutz anderer Funkdienste gewährleistet.

      Der nächste Schritt für alle Entscheidungen der WRC19 ist am Freitag (22. November 2019) die Signierung der Finalen Akte durch hohe Vertreter der Regierungen der ITU-Mitgliedsländer. Zur Beachtung: Alle neuen Regelungen der WRC19 werden erst am 1.1.2021 in Kraft treten! Gleichwohl können die jeweiligen Verwaltungen bereits früher in diesem Rahmen entsprechende Zuweisungen verfügen – theoretisch aber auch erst nach dem 1.1.2021. Im Frühjahr 2020 wird das Referat Frequenzmanagement des DARC mit dem Primärnutzer entsprechende Gespräche führen. Deren Ziel ist, dass die neuen Rahmenregelungen baldmöglichst umgesetzt werden. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen im 6-m-Band weiter. Darüber berichten Ulrich Müller, DK4VW, und Bernd Mischlewski, DF2ZC, vom Referat Frequenzmanagement.

      Bild: Nach einer Sitzung (v.l.): PB2T, VE3QN, EI3IO, DK4VW, K1ZZ, VK1DSH, G6JYB (Foto: DK4VW)

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