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Sachstand Neues EMVG/Inkrafttreten zum 20. Juli 2007 verschiebt sich

Das Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf das neue EMVG ist noch nicht abgeschlossen. Bis dato hat die erste Lesung im Bundestag stattgefunden. Danach ist das EMVG an den zuständigen Fachausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie im Deutschen Bundestag, überwiesen worden. Mit der Unterstützung der Politik, insbesondere der SPD-Fraktion, konnte bislang ein Inkrafttreten der Bestimmungen, wie von der Bundesregierung vorgesehen, verhindert werden.

Die Regelungen im neuen EMVG sollen die Funkamateure nicht in den bisher gegebenen Rahmen des Funkschutzes, wie noch im EMVG 1998 enthalten, einbeziehen. Deshalb hat sich der RTA mit mehreren Stellungnahmen und auch Gesprächen mit Ausschussmitgliedern gegen den Entwurf des neuen EMVGs ausgesprochen. Bundesweite Politikkontakte sowie Kontakte zum EU-Parlament wurden genutzt. RTA und DARC sind zuversichtlich, dass ihre Interessenvertretung in Bezug auf das neue EMVG bald zu einem positiven Abschluss kommt. Unterdessen hat die Bundesnetzagentur mit der Amtsblattmitteilung 559/2007 am 18.7.07 Übergangsbestimmungen, insbesondere für Hersteller und Inverkehrbringer von Geräten bzw. Betriebsmittel, veröffentlicht.

Die Vorstandsinformation sowie die Amtsblattmitteilung als PDF-Datei finden Sie unter service.darc.de/voinfo/vor2007-18.html.

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