Mitglied werden
Unser Service für Sie zusammengefasst
Interessenvertretung gegenüber Verbänden und Behörden
Der DARC e. V. vertritt die Interessen der deutschen Funkamateure, insbesondere seiner rund 33.000 Mitglieder gegenüber Verbänden, Organisationen, Behörden und Ministerien – auch über die nationalen Grenzen hinaus. Die Interessenvertretung ist ureigenste und satzungsgemäße Aufgabe des DARC. Grundsätzlich werden in den Gesprächen, Anhörungen und in schriftlichen Stellungnahmen die Interessen aller Funkamateure behandelt. Beispielsweise ist die Verteidigung der Amateurfunkbänder eine bedeutsame Aufgabe. Aber auch die Wahrung der Rechte der Funkamateure in nationalen und internationalen gesetzlichen Regelungen jeglicher Art. Das gilt besonders bei anstehenden Gesetzesänderungen.
Der Ortsverband: Die Gemeinschaft der Funkamateure!
Erst im Ortsverband kommt die starke Gemeinschaft der Funkamateure richtig zur Geltung. Hier treffen Sie hilfsbereite Funkamateure, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Das Amateurfunkzentrum hilft Ihnen zusätzlich mit seiner Verbandsbetreuung bei speziellen Fragen gern weiter.
Ausbildung zum Funkamateur
Amateurfunk ist ein einzigartiges Hobby, das anspruchsvolle Technik und Kommunikation in die ganze Welt verbindet. Wer sich mit dem Gedanken trägt, in dieses vielseitige Hobby einzusteigen, braucht dazu eine Amateurfunkgenehmigung. Die Amateurfunkgenehmigung ist nicht nur die Eintrittskarte in die praktische Welt des Amateurfunks, sondern auch eine Bestätigung für ein technisch-wissenschaftliches Wissen und stellt somit auch eine Qualifikation für den Beruf dar. Um eine Amateurfunkgenehmigung zu bekommen, ist eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur abzulegen.
Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung! Der Deutsche Amateur-Radio-Club e. V. ist bundesweit organisiert und unterhält knapp 1000 Ortsverbände, von denen einige auch selbst ausbilden. Der DARC-Onlinelehrgang bietet die Möglichkeit sich im Selbststudium vorzubereiten. Sie haben als Mitglied aber auch die Möglichkeit an einem kostenlosen Fernlehrgang teilzunehmen oder Sie profitieren einfach vom DARC-Patenprojekt, mit einem ständigen Angebot engagierter Mitglieder, die sich als Ansprechpartner für Amateurfunkinteressenten zur Verfügung stellen.
Amateurfunkmagazin CQ DL
Ein besonderer Service ist das Amateurfunkmagazin CQ DL, welche jeden Monat erscheint und zu den Mitgliedern per Post nach Hause geliefert wird. Die Clubzeitschrift bietet technische Beiträge, Informationen über die verschiedenen Betriebsarten, Berichte über Wettbewerbe, DX-Reisen und zeigt die große Vielfalt der Serviceleistungen des DARC.
Werden Sie Mitglied und Sie erhalten monatlich eine Ausgabe per Post. Darüber erhalten Sie als Mitglied Zugriff auf die CQDL Digital und können die vollständige CQ DL online am Bildschirm lesen.
Auch als App
Die CQ DL können Sie auch mobil auf Ihrem Smartphone lesen. Dazu gibt es die DARC-App, die von einem ehrenamtlichen Team entwickelt wurde. Sie ist für die Betriebssysteme Android und iOS kostenlos verfügbar. Die App bietet für die mobilen Geräte, wie Tablet-PCs, und Smartphones einige Komfortfunktionen: Zum Beispiel können Sie die CQ DL auf diese Weise in die App herunterladen und so auch ohne Internetverbindung lesen. Praktiziert wird auch, in der App weitere Informationen aus dem DARC e.V. zu veröffentlichen. Auch mit der DARC-App kann man die CQ DL nur herunterladen, wenn man Mitglied im DARC e.V. ist und sich mit Mitgliedsnummer und Passwort authentifiziert.
QSL-Büro
Funkbestätigungskarten (QSL-Karten) sind ein wichtiger Bestandteil des Amateurfunks. Sie dienen als schriftlicher Nachweis einer Funkverbindung. Ohne Extrakosten vermittelt der DARC weltweit 4,5 Millionen dieser Funkbestätigungskarten pro Jahr. DARC-Mitglieder sparen durch diesen Service teure Portokosten.
Versicherungsschutz
Versicherungsleistungen für Mitglieder
Jedes Mitglied ist gegenüber Dritten für Schäden versichert, die durch seine Antennenanlage und sonstige Tätigkeit im Rahmen der Ausübung des Hobbys anderen entstehen können. Diese Haftpflichtversicherung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Auf offiziellen DARC-Veranstaltungen und auf dem Weg dorthin besteht eine Unfallversicherung.
Jetzt Mitglied werden!
Mitglied im DARC e.V. werden
Um im DARC e.V. Mitglied zu werden, füllen Sie bitte die Beitrittserklärung aus und melden sich bei einem beliebigen Ortsverband des DARC e.V. an. Anschriften von Ortsverbänden in Ihrer Nähe erfahren Sie hier, oder beim Serviceteam der DARC-Geschäftsstelle:
DARC-Serviceteam
Deutscher Amateur-Radio-Club (DARC) e.V.
Lindenallee 4
34225 Baunatal
Tel: 0561 949880
Fax: 0561 9498850
E-Mail: darc(at)darc.de
Mitgliedsbeitrag
Mitglieder im Alter zwischen 18 und 25 Jahren werden nach Beschluss der Mitgliederversammlung im November 2023, automatisch in die Beitragsklasse 02a eingestuft. Ein Nachweis ist nicht mehr erforderlich.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres zur Zahlung fällig. Die Rechnung über den Mitgliedsbeitrag ist zum Jahresende (Dezember) unter mein.darc.de einzusehen.
Mitglieder im Alter zwischen 18 und 25 Jahren werden nach Beschluss der Mitgliederversammlung im November 2023, automatisch in die Beitragsklasse 02a eingestuft. Ein Nachweis ist nicht mehr erforderlich.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres zur Zahlung fällig. Die Rechnung über den Mitgliedsbeitrag ist zum Jahresende (Dezember) unter mein.darc.de einzusehen.
Gastmitglied im DARC e.V. werden
Wenn Sie noch kein Mitglied im DARC e. V. gewesen sind und kostenlos 6 Monate Gast im DARC sein möchten, senden Sie bitte das links stehende Formular vollständig ausgefüllt an einen Ortsverbandsvorsitzenden Ihrer Wahl. Anschriften von Ortsverbänden in Ihrer Nähe erfahren Sie hier, oder beim Serviceteam der DARC-Geschäftsstelle (s. Kontakt oben):
Als Gast haben Sie die Möglichkeit, das regionale Angebot Ihres Ortsverbandes kennenzulernen, erhalten die Mitgliederzeitschrift CQ DL und können die Internetserviceangebote des DARC nutzen. (Alle weiteren Serviceleistungen des DARC sind davon ausgenommen)
- Die Gastmitgliedschaft ist kostenfrei.
- Die Gastmitgliedschaft besteht für maximal 6 Monate.
- Sie endet, falls vom Antragsteller ausdrücklich gewünscht, mit Ablauf des sechsten Monats. Das Ende der Gastmitgliedschaft kann auch formlos per E-Mail oder Fax gegenüber der Geschäftsstelle bekundet werden. Die Gastmitgliedschaft wird ansonsten spätestens nach Ablauf des sechsten Monats ohne weitere Benachrichtigung in eine ordentliche DARC-Mitgliedschaft überführt.
- Die Gastmitgliedschaft kann nur einmal pro Person beantragt werden.
- Die Gastmitgliedschaft kann nur von Personen beantragt werden, die in Deutschland leben.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern in der DARC Geschäftsstelle zur Verfügung.
- Tel.: (0561) 9 49 88-0
- E-Mail: darc(at)darc.de