Rechtliche Grundlagen
Der Empfang von Amateurfunksendungen sowie der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Die Teilnahme am Amateurfunkdienst (Senden) erfordert jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung mit personengebundener Rufzeichenzuteilung. Die Bundesnetzagentur führt Amateurfunkprüfungen durch und bescheinigt den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse durch Erteilung von Amateurfunkzeugnissen und Prüfungsbescheinigungen. Mit dem Amateurfunkzeugnis oder der entsprechenden Prüfungsbescheinigung kann dann die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragt werden.