Archiv Detailansicht

Deutsche Clubstationsrufzeichen im Ausland

Deutsche Clubstationsrufzeichen fallen nicht unter die CEPT-Regelungen. Funkamateure, die mit ihrem Clubrufzeichen Funkbetrieb aus dem Ausland machen wollen - zum Beispiel bei Contesten - müssen vorher immer eine Gastlizenz im jeweiligen Gastland beantragen. Die dortige Fernmeldebehörde stellt diese Genehmigungen meist unkompliziert und schnell aus. Darüber informiert das DARC-Auslandsreferat aus aktuellem Anlass. Die Adressen der nationalen Fernmeldebehörden und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DARC-Auslandsreferats über den Link tinyurl.com/5spe6s.

Diese Website nutzt ausschließlich technisch erforderliche Cookies. Wir benutzen keine Cookies, die eine Einwilligung erfordern würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. X