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DARC e.V.

TKG- und EMV-Beiträge

02.06.10

Der Vorstand des DARC e.V. empfiehlt keinen Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einzulegen.

Begründung: Anhand vorliegender Gebührenbescheide wurde die Rechtmäßigkeit für die Festsetzung und die Höhe der Beiträge rechtlich geprüft. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Klage gegen den erteilten Bescheid durchaus erfolgreich sein könnte, da die Ermittlung der Beiträge nicht bis ins letzte Detail nachvollziehbar ist und die spezifische Situation des jeweiligen Bescheidempfängers offenbar nicht berücksichtigt wurde. Dennoch bleiben Unwägbarkeiten hinsichtlich der möglichen Entscheidung des Gerichts, insbesondere, da das Bundesverwaltungsgericht die Erhebung der EMV-Beiträge selbst als zulässig angesehen hat. Das könnte dann u.U. zu einer Abweisung der Klage führen. Das damit verbundene Kostenrisiko für das einzelne Mitglied, das im Einzelfall in seiner Höhe erheblich über die Beiträge selbst hinausgehen kann, schätzt der Vorstand als zu hoch ein.