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Von Amateur-, Hobby- und Schwarzfunkern...
Für den Laien ist das Wort "Amateurfunker" (Funkamateur) mangels Detailkenntnis ein Sammelbegriff für alle, die sich in ihrer Freizeit mit der Funktechnik befassen oder ein Funkgerät benutzen. In Zeitungsartikeln führt jedoch der fälschlich benutzte Fachausdruck nicht selten zu ungewollten Missverständnissen. Spätestens seit Einführung des CB-Funks ist diese Bezeichnung nämlich nicht mehr ganz eindeutig. Ein kurzer Überblick soll hier Klarheit schaffen:
Amateurfunk ist in Deutschland (wie auch in den meisten Ländern der Erde) gesetzlich geregelt. Zur Ausübung benötigt der Funkamateur eine erfolgreich abgelegte Prüfung bei der zuständigen Fernmeldebehörde. Prüfungsthemen sind nicht nur die einschlägigen Vorschriften, sondern auch technische und betriebstechnische Kenntnisse. Nach Bestehen wird ein Rufzeichen zugeteilt, mit dem -weltweit- eine eindeutige Identifikation möglich ist. Dieses Rufzeichen besteht in der Regel aus zwei Buchstaben für das Land (z.B. für Deutschland DA.....DO), einer Ziffer und weiteren Buchstaben, z.B. DL 0 KC (= Klubstation des DARC-Ortsverbandes Kronach). Funkamateure dürfen Geräte und Antennen selbst bauen. Amateurfunk gilt als international anerkannter Funkdienst. Die hierfür zur Verfügung stehenden Frequenzbänder liegen in allen derzeit nutzbaren Wellenbereichen und ermöglichen neben den unterschiedlichsten Verwendungsmöglichkeiten für den Funkverkehr auch optimale Voraussetzungen für wissenschaftliche und technische Versuche.
Neben dem Amateurfunk gibt es in Deutschland seit 1975 den sog. CB- (CB = Citizen Band) oder Jedermannfunk, der die Benutzung von Funkgeräten kleiner Leistung ohne Prüfung gestattet. Die allgemein erteilten Genehmigungen beziehen sich allerdings ausschließlich auf typgeprüfte Geräte, die bei Abänderung ihre Zulässigkeit verlieren. Durch die kleinen Sendeleistungen und in der Regel verkürzten Antennen ist im Normalfall die Reichweite begrenzt und dem Verwendungszweck (Verständigung auf kurze Distanzen, z.B. im Sport oder zwischen Fahrzeugen) angepasst.
Nicht selten erwächst aus dem Umgang mit der Funktechnik als Mittel zum Zweck die Neugierde für die dahinter stehenden physikalischen Grundlagen und die Technik. Es mag daher nicht verwundern, dass der eine oder andere Nutzer von allgemein genehmigten Kleinfunkgeräten später begeisterter Funkamateur wurde.
Neben den Funkamateuren und dem Jedermannfunk gibt es nicht zuletzt auch eine große Schar Höramateure, die sich auf den Empfang von weit entfernten Rundfunksendern, dem Abhören der Amateurfunkbänder oder anderer Stationen spezialisiert haben. Die Ausübung des Funkhobbys in dieser Sparte ist -wie vielleicht der Eine oder Andere denken könnte- alles andere als passiv oder gar langweilig. Eine jahrelange und erfolgreiche Tätigkeit als "SWL" (= Short Wave Listener; Kurzwellenhörer) war früher sogar Voraussetzung für angehende Funkamateure. Als Nachweis dienen dem Höramateur die für seine Hörberichte erhaltenen Funkbestätigungskarten.
Die missbräuchliche Verwendung einer Funkanlage oder nicht zulässige Abänderung ist in jedem Fall strafbar. Ein "Schwarzfunker" (= Senden ohne Genehmigung, gleich in welcher Form und zu welchem Zweck) ist weder Amateurfunker noch Hobbyfunker, sondern ein Straftäter.
Die von allen Nutzern (auch Hörern) einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen sind selbst für Fachleute nicht einfach zu übersehen. Diverse Gesetze und Vorschriften greifen ineinander, ergänzen oder schränken sich gegenseitig ein. Um nicht auf rechtliches Glatteis zu geraten oder gar mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, kann daher nur dringend empfohlen werden, sich genau an die jeweiligen Auflagen zu halten und bei Zweifeln sachkundig zu machen. Bei Kleingeräten für den Jedermannfunk gehören die Bestimmungen und die Genehmigungsurkunde zum Lieferumfang oder sollten -falls nicht dabei- vom Verkäufer eingefordert werden. Auch die Bedienungsanleitungen für Empfangsgeräte enthalten normalerweise entsprechende Hinweise. Auch hier gilt der Grundsatz, dass Nichtwissen nicht vor Strafe schützt.


