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Notfunk in den Landkreisen Altötting und Mühldorf
Erklärung:
Als Notfunk bezeichnet man den Funkbetrieb, mit dem Funkamateure Hilfsorganisationen und andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterstützen, oder empfangene Notrufe weiterleiten. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben immer wieder gezeigt, wie wichtig es ist, schnell zu helfen. Oft wurde schon in den Medien von humanitären Hilfeleistungen durch Funkamateure berichtet. Stets sind es Funkamateure gewesen, die mit ihrer Technik die ersten Funkverbindungen in Katastrophenregionen aufgebaut hatten.
Rechtliche Grundlage:
Nach § 2 AFuG ist der Amateurfunk ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird. Der Amateurfunk ist international geregelt und in den so genannten Raio Regulations der „International Telecommunication Union“ (ITU), sowie im Gesetz über den Amateurfunk eindeutig definiert. Er ist ein Funkdienst, der anerkannt neben anderen Funkdiensten steht. Dem Amateurfunk sind internationale Frequenzbereiche zugewiesen, innerhalb derer die Sende- und Empfangsfrequenzen frei gewählt werden dürfen. Der Amateurfunkverkehr soll im Falle von besonderen Lagen und Katastrophen den Nachrichtenverkehr zwischen den Behörden und den Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und der Betroffenen Bevölkerung funktechnisch ergänzen (nicht ersetzen).
Im Aufbau...
Die Funkamateure des Ortsverbandes Inn-Salzach wollen dem Auftrag des DARC e.V. und der bayrischen Staatsregierung Rechnung tragen, um im Katastrophenfall der Allgemeinheit Ihre Dienste zur Verfügung zu stellen. Unser Schwerpunkt liegt dabei speziell auf der Bereitstellung von alternativen Kommunikationswegen auf UKW sowie Kurzwelle und zur Unterstütung der lokalen BOS Einheiten.