Hinweis:
Das Bundesdatenschutzgesetz in seiner aktuellen Fassung vom 14.01.2003 regelt auch die Erfassung und Speicherung von Mitgliedsdaten in Vereinen. Darin ist die Bekanntgabe von Mitgliederlisten auf den Webseiten der Ortsverbände nur nach schriftlicher Zustimmung der Betreffenden erlaubt und ansonsten zu unterlassen.
Die Namen, Adressen, Rufzeichen und Telefonnummern von Amtsträgern dürfen veröffentlicht werden, weil ein Interesse der Öffentlichkeit daran besteht zu wissen, wer in einem Verein, dem er ggf. beitreten will, "das Sagen hat".
Ein Formular zur Einverständniserklärung steht im Downloadbereich unserer Homepage zu Verfügung. Auf den OV-Abenden sind sie ebenfalls bei mir erhältlich. Ich bitte um Rücksendung dieses Formulars, denn ohne diese Erklärung kann es leider keinen Eintrag in diese Mitgliederliste geben.
Für Fragen stehe ich euch selbstverständlich gerne zur Verfügung.