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Lizenz und Lizenzklassen
Prüfung und Lizenz
Um sicher zu gehen, daß weltweit die Vereinbarungen über die Durchführung des Funkverkehrs in technischer und betrieblicher Hinsicht eingehalten werden, haben sich alle Länder verpflichtet, eine entsprechende Prüfung für ihre Funker, also auch für die Funkamateure, vorzuschreiben. Dieses soll garantieren, daß diese vor Inbetriebnahme eines Senders das erforderliche Wissen und Können aufweisen.
Dieses Wissen und die notwendigen Fertigkeiten müssen also einmal angeeignet und bei einer Prüfung, der Amateurfunkprüfung, nachgewiesen werden.
Diese interessante und faszinierende Freizeitgestaltung steht jedem offen. Der DARC weist den Weg zum Amateurfunk, die Brücke zu einer Welt ohne trennende Grenzen.
Der Ortsverband Hamburg-Alstertal bietet jedes Jahr Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung an. Näheres finden ist im Hauptmenü unter „Ausbildung“ zu finden.
Lizenzklasse A
Die Lizenzklasse A berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf allen dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen bis zur jeweils maximal zulässigen Sendeleistung. Das Ablegen der Telegrafieprüfung ist entfallen.
Diese Änderung ist allerdings noch nicht in allen Ländern mit CEPT-Vereinbarung (siehe dort) gültig. Andere Länder setzen den Nachweis von Telegrafiekenntnissen für eine Gastlizenz für den Kurzwellen-Funkbetrieb voraus.
Geprüft werden die technischen Kenntnisse, die Kenntnisse nationaler und internationaler betrieblicher Verfahren und Vorschriften. Nach bestandener Prüfung wird ein Rufzeichen der Reihe DA bis DD, DF bis DH oder DJ bis DM zugewiesen. Es besteht auch hier keine Altersgrenze.
Lizenzklasse E
Die Lizenzklasse E ist eine Einsteigerlizenz und berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf mehreren dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen.
Die Sendeleistung ist teilweise eingeschränkt, aber alle Betriebsarten sind dort erlaubt.
Geprüft werden nur die wesentlichen Grundzüge der technischen Kenntnisse.
In der Betriebstechnik und den nationalen und internationalen Vorschriften ist der gleiche Wissensumfang wie in der höheren Klasse A nachzuweisen.
Nach bestandener Prüfung wird ein Rufzeichen der Reihe DO zugewiesen. Es besteht keine Altersgrenze.
SWL
Die Reihe DE kennzeichnet Höramateure, auch SWL (Short-Wave-Listener) genannt.
Lizenzklasse K
Im Rahmen der in Euro angestrebten Harmonisierung der Lizenzklassen ist eine neue Einsteigerlizenz geplant. Diese soll den Einstieg in den Amateurfunk erleichtern. Vorgesehen ist die Anforderungen für die Prüfung zu senken, verbunden mit einem Praktikum unter Anleitung eines Ausbildungspaten. Zur Zeit wird über die EInsteigerklasse in den dafür verantwortlich Gremien noch diskuttiert.
Geschrieben im März 2008 von DF7HD Horst, um die Lizenzklasse K ergänzt im Februar 2010 von DO1XXY Armin