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im Bereich Funkamteur werden

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Funkamateur - wie werde ich das

Funkamateur - wie werde ich das ...

Wozu eine Ausbildung? Das fragt man sich, wenn man sich für den Amateurfunk interessiert. Aber um an diesem tollen Hobby teilnehmen zu können, bedarf es einer Sendelizenz (Amateurfunk-Zeugnis).

Um sicher zu gehen, daß weltweit die Vereinbarungen über die Durchführung des Funkverkehrs in technischer und betrieblicher Hinsicht eingehalten werden, haben sich alle Länder verpflichtet, eine entsprechende Prüfung für ihre Funker, also auch für die Funkamateure, vorzuschreiben. Dieses soll garantieren, daß diese vor Inbetriebnahme eines Senders das erforderliche Wissen und Können aufweisen.  Sie umfasst die Bereiche Technik, Betriebstechnik und Gesetzeskunde. Die Prüfung wird in der BRD bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgelegt. 

Dieses Wissen und die notwendigen Fertigkeiten müssen also einmal angeeignet und bei einer Prüfung, der Amateurfunkprüfung, nachgewiesen werden. Diese interessante und faszinierende Freizeitgestaltung steht jedem offen. Der DARC weist den Weg zum Amateurfunk, die Brücke zu einer Welt ohne trennende Grenzen.

Der Ortsverband Hamburg-Alstertal bietet jedes Jahr Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung an. Näheres finden Sie im Hauptmenü unter „Ausbildung im OV E13“.

Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung zur Prüfung ist in der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung AFuV) definiert.

Der "Antrag auf Zulasssung zur Amateurfunkprüfung", der auch die Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses beinhaltet, ist an die entsprechende Außenstelle der BNetzA zu richten.

Die Zulassung erfolgt, wenn zuvor die jeweilige Gebühr entrichtet wurd

Gebührentatbestand

 

ab 1.1.2008

 

 

 

a) Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses nach bestandener (Erst-) Prüfung für die

Klasse A

110,00 Euro

Klasse E

80,00 Euro

 

 

 

b) Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses nach bestandener Wiederholungsprüfung für die

Klasse A

80,00 Euro

Klasse E

60,00 Euro

 

 

 

c) Erteilung einer Bescheinigung oder eines Amateurfunkzeugnisses nach bestandener Zusatzprüfung gemäß §4 Abs. 3 oder Abs. 5

 

 

 

80,00 Euro

 

 

Zusatzprüfung nach §4 Abs. 3 ist die Aufstockung von Klasse E nach A, Abs. 5 ist die Zusatzprüfung in Telegrafie. 

Die entsprechenden Formulare und Überweisungsträger können bei der BNetzA angefordert werden. In unserem Ausbildungskurs geschieht dieses durch den Ausbilder. Die Anträge und die Überweisung sind vom Antragssteller in Blockbuchstaben und gut leserlich auszufüllen.

Zulassung zum Amateurfunkdienst

Nach bestandener Prüfung kann die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und die Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens beantragt werden. Damit wird zwischen der eigentlichen Prüfung und der Nutzung des Amateurfunkzeugnisses unterschieden.

Hierfür fallen die folgenden Gebühren a

Gebührentatbestand

 

ab 1.1.2008

 

 

 

a) Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunk-dienst und Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens

 

 

 

70,00 Euro

 

 

 

Anmeldung zur Prüfung

Der Bereich Amateurfunk-Prüfungen ist  von der Außenstelle Rostock zur Außenstelle Bremen verlagert worden.   

Ab sofort sind die Anmeldungen zur Amateurfunkprüfung mit dem gewünschten Prüfungsort und Terminwunsch an die folgende Anschrift zu richten:

BNetzA, Außenstelle Bremen
Bennigsenstrasse 3
28205 Bremen
Tel: 0421 43444-0
Fax: 0421 43444-180
E-Mail: brem01.postfach@bnetza.de Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Zuständig ist Frau Hanschen, Durchwahl 270

Prüfungen in Hamburg finden hier statt: 

BNetzA, Außenstelle Hamburg
Sachsenstr. 12 + 14
20097 Hamburg
Tel: 040 23655-0
Fax: 040 23655-180
E-Mail: hmbg01.postfach@bnetza.de Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können.

Geschrieben von DF7HD Horst  Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 26. März 2009 )