Hier entsteht z.Zt. eine Sammlung der meist gestellten Fragen und
Antworten zur neuen Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung
elektromagnetischer Felder (BEMFV). Fragen zu diesem Thema bitte per
eMail an BEMFV@darc-hamburg.de.
Die Informationen werden ständig erneuert und vervollständigt.
Die Anleitung zur Anzeige sind im DARC-Mitgliederservicebereich unter
http://service.darc.de/technik/emvu
als pdf-Datei hinterlegt. Die Verordnung selber ist unter www.darc.de/gesetze abrufbar
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Wenn bereits eine Selbsterklärung eingereicht wurde und die Station seitdem
nicht verändert wurde: Ist die Abgabe der Anzeige dennoch erforderlich?
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Nach Auffassung des DARC ist dieses nicht notwendig.
RegTP: u.U. ja, da im 2m-Band jetzt HSM-Grenzwerte existieren und diese bei
Nicht-FM-Modulation ungünstiger als die Personenschutzgrenzwerte sind.
In jedem Falle sollten die Unterlagen erstellt und bereitgehalten werden.
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Welcher späteste Abgabetermin der Anzeige gilt jetzt?
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Eindeutig und unwiderruflich der 31.12 2002.
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Auf meinem Dach befinden sich noch weitere Sendefunkantennen anderer Betreiber.
Muss ich nur meine eigenen Daten angeben oder auch die der anderen Betreiber?
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Auch die Parameter der nicht eigenen Sendefunkanlagen sind in der zu beantragenden
Standortbescheinigung anzugeben. Bei Auskunftsverweigerung sollte die RegTP informiert werden!
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Was muss ich im Anzeigeverfahren nun tatsächlich einreichen? Welche
Formblätter?
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Anzeigeblätter 1-3 und eine maßstabgerechte zeichnerische Darstellung des kontrollierbaren Bereiches.
Wenn auf dem Blatt 2 (1.) mit nein beantwortet wurde, zusätzlich eine entsprechende Darstellung
des Ergänzungsbereiches einreichen.
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Muss ich als Genehmigungsinhaber der Klasse 3 auch etwas anzeigen, obwohl
ich mit weniger als 10 Watt EIRP sende?
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Nur dann, wenn sich am Antennenstandort durch zusätzliche überlagernde Felder anderer
Sendefunkanlagen eine Überschreitung der Grenze von 10 Watt EIRP ergibt. Hier ist sogar
eine Standortbescheinigung erforderlich. Spätester Abgabetermin 31.12.2003
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Wie verhält es sich bei Fieldday / Conteststationen?
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Wie so häufig unterschiedliche Auslegungsvarianten. Die RegTP Mainz sagt, dass Anzeige zu
erfolgen hat. Auch muss die Liste der weiteren Betreiber (Mitbenutzer) ausgefüllt werden,
diese braucht aber nicht abgeben zu werden.
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Ich habe verschiedene Anzeigeformulare zur BEMFV, welche sind gültig?
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Die Formulare, bei denen unter "Telefonnummer, Fax....." "freiwillige Angabe" steht.
Weiterhin ist das neue Feld "EIRP" angehängt, welches natürlich auszufüllen ist.
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Warum muss auch noch die EIRP eingetragen werden?
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Weil die RegTP dies so wünscht, und sie ohnehin errechnet werden muss, da die EIRP in die
Fernfeldformel eingeht, um den einzuhaltenden Sicherheitsabstand zu bestimmen.
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Ich habe meine Genehmigungsurkunde der Klasse 2 erhalten. Muss ich jetzt
etwas an die RegTP melden, wenn ich meinen Sendebetrieb aufnehme?
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Bei Betrieb mit 10 Watt EIRP oder höher an einer ortsfesten Amateurfunkanlage, ist vor
Aufnahme des Sendebetriebs eine Anzeige an die zuständige RegTP-Außenstelle zu senden.
(bitte auch die Erläuterungen zur BEMFV lesen!)
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Ich bin nicht Mitglied im DARC oder VFDB, möchte aber dennoch wissen, was mit der
neuen Regelung der BEMFV für mich als Afu-Sendebetreiber zukommt.
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Alle gravierenden Verbesserungen der einzuhaltenden Grenzwerte, basieren auf Untersuchungen,
die der DARC e.V. aus Mitgliedsbeiträgen finanziert hat, und von jenen Ergebnissen
profitieren auch Nichtmitglieder.
Wir denken, es ist fair, wenn man einem Ortsverband beitritt und dann alle Möglichkeiten
zur Weiterbildung und Lösungen von Problemen auf einfachem Wege erhält.
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