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Amateurfunk zwischen Elbe und Lübecker Bucht - nördliches Niedersachsen - Hamburg - südöstliches Schleswig-Holstein - Helgoland
BEMFV kurz erklärt (Quelle DARC e.V.)
Fragen und Antworten zur BEMFV aus den DL-Rundsprüchen 2011
Mit welchen Konsequenzen muss ein Funkamateur, der mit mehr als 10 W EIRP sendet, eigentlich rechnen, wenn er keine BEMFV eingereicht hat?
Bei einer Prüfung der Amateurfunkstelle, die spontan zufällig, oder auch aufgrund nachbarlicher Nachfrage bei der BNetzA stattfindet, können Überschreitungen der Anlage festgestellt werden. Ergeht aufgrund dieser nachgewiesenen Überschreitungen eine die Parameter der Sendestelle einschränkender Bescheid, so ist dieser gemäß Anlage 2 AFuV mit 160 € zu bezahlen. Im Weiteren kann dem Funkamateur der Kostenaufwand für die Prüfung der Funkstelle berechnet werden, was je nach Aufwand eine nicht unerhebliche Summe sein kann. Glücklicherweise hat es bisher nur wenige Prüfungen gegeben. Damit es dabei bleibt, ruft der DARC e.V. seine Mitglieder immer wieder auf, der Verordnungslage zu entsprechen und vor Betriebsaufnahme eine Anzeige nach §9 BEMFV zu erstellen.
Distrikt Hamburg (E) Distriktsvorsitzender Ehrhart Siedowski DF3XZ
Hermann-Löns-Weg 17 22335 Hamburg Tel.: 040 51322206 e-mail: df3xz(at)darc.de
