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Amateurfunk zwischen Elbe und Lübecker Bucht - nördliches Niedersachsen - Hamburg - südöstliches Schleswig-Holstein - Helgoland
BEMFV kurz erklärt (Quelle DARC e.V.)
Fragen und Antworten zur BEMFV aus den DL-Rundsprüchen 2011
BEMFV auf Fielddays
Eine Anzeige nach BEMFV muss dann erstellt werden, wenn eine Amateurfunkstelle ortsfest ist. Ein ortsfester Betrieb liegt nicht bei tragbaren und beweglichen Amateurfunkstationen (Handfunkgeräte, Funkbetrieb im Kfz) vor. In einigen Fällen sind die Übergänge fließend. Kurzfristig geparkte Mobilstationen im Kfz gehören nach Ansicht des DARC e.V. nicht dazu. Wenn sie dagegen dauerhaft, nicht mobil, sondern ortsfest betrieben werden, ist eine Anzeige abzugeben. Grundsätzlich werden auch für bestimmte Zwecke aufgestellte Experimentalstationen und Fielddaystationen ortsfest betrieben. Auf jeden Fall sollte man als verantwortungsvoller Funkamateur die notwendigen Berechnung der portablen Station schon einmal gemacht haben und bei solchen Aktionen bei sich tragen. Wenn es sich bei Fielddays um spontane, zeitlich befristete Aktionen handelt, ist der DARC e.V. der Ansicht, dass dann keine Anzeige abzugeben ist, wenn zwischen Planungszeitpunkt und Stattfinden der Portabelaktion so wenig Zeit liegt, dass eine Übersendung der Unterlagen an die Bundesnetzagentur keinen Sinn macht, also die Unterlagen erst nach der Aktivität eintreffen würden. In diesen Fällen empfiehlt es sich, die Anzeige und Dokumentation nach BEMFV vor Ort bereitzuhalten.
Distrikt Hamburg (E) Distriktsvorsitzender Ehrhart Siedowski DF3XZ
Hermann-Löns-Weg 17 22335 Hamburg Tel.: 040 51322206 e-mail: df3xz(at)darc.de
