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Amateurfunk zwischen Elbe und Lübecker Bucht - nördliches Niedersachsen - Hamburg - südöstliches Schleswig-Holstein - Helgoland
BEMFV kurz erklärt (Quelle DARC e.V.)
Fragen und Antworten zur BEMFV aus den DL-Rundsprüchen 2011
Welche Papiere werden an die Bundesnetzagentur versendet, welche bleiben zuhause?
Die Verordnung zur Begrenzung elektromagnetischer Felder unterscheidet zwischen der Anzeige nach BEMFV und der Dokumentation nach BEMFV. Nur die Papiere, die zur Anzeige gehören, müssen auch an die Bundesnetzagentur gesendet werden. Meist sind das die drei Vordrucke und ein oder zwei Skizzen, welche die Antennen, deren Sicherheitsbereiche und den kontrollierbaren Bereich im Umfeld mit Bemaßung zeigen. Ist schon in der Draufsicht erkennbar, dass der Sicherheitsabstand innerhalb des kontrollierbaren Bereichs endet, genügt eine Skizze. Falls jedoch erst durch eine Seitenansicht klar wird, dass der kontrollierbare Bereich, z.B. im freien Luftraum, nirgends verletzt wird, ist auch eine Seitenansicht erforderlich. Der Großteil der Unterlagen, wie Messprotokolle, Blockschaltbild, Lageplan, Unterlagen zur Antenne und Konfiguration der Amateurfunkstelle verbleiben zu Hause.
Distrikt Hamburg (E) Distriktsvorsitzender Ehrhart Siedowski DF3XZ
Hermann-Löns-Weg 17 22335 Hamburg Tel.: 040 51322206 e-mail: df3xz(at)darc.de
