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Amateurfunk zwischen Elbe und Lübecker Bucht - nördliches Niedersachsen - Hamburg - südöstliches Schleswig-Holstein - Helgoland
BEMFV kurz erklärt (Quelle DARC e.V.)
Fragen und Antworten zur BEMFV aus den DL-Rundsprüchen 2011
Wer muss eine Anzeige nach BEMFV abgeben?
Seit Inkrafttreten der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder - kurz BEMFV - ist jeder Senderbetreiber einer ortsfesten Anlage mit 10 W EIRP oder mehr verpflichtet, eine Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Eine Ausnahme stellen die Funkamateure dar, für die der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, alternativ zur kostenpflichtigen Standortbescheinigung, eine Anzeige nach § 9 BEMFV einzureichen. Diese erarbeitet er kostenfrei selbst und sendet sie zur Bundesnetzagentur. Zur Erarbeitung stehen kostenlose Softwarehilfen und Informationspapiere auf dem DARC-Server bereit [4]. Außerdem erhält jedes Mitglied fachliche Hilfe beim EMV-Referenten im Ortsverband oder beim Distrikt und kann sich im Zweifelsfall auch mit der Geschäftsstelle in Baunatal in Verbindung setzen.
Distrikt Hamburg (E) Distriktsvorsitzender Ehrhart Siedowski DF3XZ
Hermann-Löns-Weg 17 22335 Hamburg Tel.: 040 51322206 e-mail: df3xz(at)darc.de
