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Amateurfunk zwischen Elbe und Lübecker Bucht - nördliches Niedersachsen - Hamburg - südöstliches Schleswig-Holstein - Helgoland
BEMFV kurz erklärt (Quelle DARC e.V.)
Fragen und Antworten zur BEMFV aus den DL-Rundsprüchen 2011
Wozu dient der Ergänzungsbereich?
Der Ergänzungsbereich geht grundsätzlich über den kontrollierbaren Bereich hinaus und bezeichnet solche Gebiete, in denen der Funkamateur während des Betriebes der Funkstelle verbindliche Aussagen über den Aufenthalt von Personen machen kann. Guckt man z.B. aus dem Fenster auf den Garten des Nachbarn, kann man diesen als Ergänzungsbereich deklarieren. Dort dürfen dann, im Falle der Nichtanwesenheit von HSM-Trägern, die Herzschrittmachergrenzwerte überschritten werden. Nicht aber die Personenschutzgrenzwerte, die nur im kontrollierten Bereich überschritten werden dürfen. Die Deklaration eines Ergänzungsbereiches macht nur in ganz wenigen Fällen wirklich Sinn, wie die Praxis gezeigt hat. Er verkompliziert die Anzeige deutlich, weil jedes Antennensystem zwei Sicherheitsbereiche zugewiesen bekommt.
Der erste Sicherheitsabstand für den Personenschutz muss im kontrollierbaren Bereich enden. Der zweite gilt für HSM-Träger und muss mindestens innerhalb des Ergänzungsbereichs enden, er kann aber auch im kontrollierbaren Bereich enden. Dann nämlich ist kein Ergänzungsbereich nötig, und das ist der Normalfall. Wer sich für einen Ergänzungsbereich entscheidet, muss dies auf Seite 2 des Anzeigeformulars entsprechend ankreuzen.
Distrikt Hamburg (E) Distriktsvorsitzender Ehrhart Siedowski DF3XZ
Hermann-Löns-Weg 17 22335 Hamburg Tel.: 040 51322206 e-mail: df3xz(at)darc.de
