6. FUNK.TAG in Kassel am 27.04.2024

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Referat Not- und Katastrophenfunk im Distrikt Bayern-Ost (Niederbayern und Oberpfalz)

Dem DARC e.V. und Bundesverband für Amateurfunk in Deutschland obliegt es als Organisation in erster Linie unter seinen Mitgliedern eine Zusammenführung aller an Not- und Katastrophenfunk Interessierten OM’s und YL‘s zu organisieren und fachgerecht den behördlichen Bedarfsträgern anzubieten. Dazu wurden bereits 1982 mit einigen Innenministerien der Länder Vereinbarungen getroffen. Die Vereinbarung der bayerischen Distriktsvorsitzenden vom 14.7.2009 in Pfaffenhofen wurde am 11.11.2009 durch das Innenministerium bestätigt und an die zuständigen Behörden versandt.

Jeder Funkamateur im DARC e.V. kann im Rahmen ehrenamtlicher, freiwilliger Nachbarschaftshilfe bzw. aufgrund der „Leitlinien für den Not- und Katastrophenfunk im DARC e.V vom 12./13.11.1988“ tätig werden! Aufgrund § 2 der DARC-Satzung (Stand Februar 2009) wird der Satzungszweck u.a. durch „die Unterstützung der Behörden beim Aufbau von Nachrichtenverbindungen in Katastrophenfällen und zwar unter Ausschluss gesellschaftlicher Unterschiede sowie politischer, militärischer oder kommerzieller Zwecke“ erreicht. Gem § 3 Ziff 4 der Satzung hat sich jedes DARC-Mitglied auch dieses Ziel zum Wohl des Amateurfunkdienstes zu Eigen zu machen und dabei die geltenden Richtlinien einzuhalten!

Zur Durchführung dieser Aufgabe und zur Unterstützung des amtierenden Distriktsvorsitzenden, der Ortsverbände und ihrer Mitglieder, wurde der Distrikt Bayern-Ost in der Organisation des Notfunks in einen nördlichen und einen südlichen Bereich eingeteilt.

 

Notfunkrunde

Am jeweils ersten Mittwoch eines Monats findet die Notfunkrunde des Distrikts Bayern-Ost statt.
 

Beginn ist um 20:00 Uhr Ortszeit auf dem 2m Relais DB0ARB, 145,675 MHz.

DARC Notfunkübung 12.-14.04.2024

Notfunk wurde in den vergangenen Jahren immer mehr zu einem wichtigen Thema auch in der Gesellschaft. So verwundert es nicht, dass auch in unseren Ortsverbänden das Thema Notfunk immer größere Akzeptanz gewonnen hat und immer mehr Mitglieder sich mit dem Thema Notfunk im Allgemeinen und „Notfunk im OV“ im Speziellen beschäftigt haben.

 

Ein wichtiger Eckpfeiler einer jeglichen Aktivität im Notfunk ist es, dass man erlernte Prozesse übt und dabei die Grenzen des eigenen Wissens erfährt. Daher möchten wir alle Ortsverbände motivieren und einladen, den Zeitraum vom 12.04.2024 bis zum 14.04.2024 für eine Übung des Notfunks im Ortsverbandes zu nutzen.

 

Diese Übung wird kein Contest sein und es wird auch nicht darum gehen, möglichst viele Verbindungen mit vielen Punkten herzustellen. Es geht darum, dass die Teilnehmer möglichst effizient arbeiten und mit ihrem Gerät möglichst lange durchhalten. Der Schwerpunkt der Übung liegt hierbei auf der Kommunikation im lokalen Umfeld, so wie es in der Anleitung zum Thema „Notfunk im OV“ beschrieben wird. Dies bedingt natürlich, dass jeder Ortsverband erst einmal für sich übt und nicht in bundesweiten Runden kommuniziert wird. Ganz wie das auch in der Realität der Fall wäre.

 

Um die Übung jedoch trotzdem vergleichbar zu machen, haben wir im Referat einige Regeln definiert. Die wichtigsten Eckpunkte der Übung sind wie folgt:

 

Station
Die Teilnehmer dürfen Handfunkgeräte, Mobil- oder Stationsgeräte nutzen. Die Nutzung einer externen Antenne, zum Beispiel auf dem Dach, ist zulässig, sofern die gesetzlichen Regelungen dies zulassen. Eine Nutzung von Verstärkern außer der Antenne ist nicht zulässig. Alle verwendeten Geräte müssen für die verwendete Frequenz zugelassen sein. Jedes verwendete Gerät muss bei der Log-Einreichung mit Hersteller, Typ und Seriennummer angegeben werden.

 

Energieversorgung
Alle genutzten Funkgeräte müssen aus einem Akku betrieben werden. Der Akku darf während der Veranstaltung nachgeladen werden, jedoch ausschließlich aus Quellen, die eine vollständige Autarkie zur Verfügung stellen. Hierzu gehören insbesondere:
•    inselfähige Solaranlagen
•    inselfähige Wasserkraftanlagen
•    inselfähige Windräder

Notfunk Mailingliste

Die Notfunk Mailingliste finden Sie hier

Kontakt

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Nördlicher Bereich - Regierungsbezirk Oberpfalz

Fachberater für den Notfunk im nördlichen Bereich, dem Regierungsbezirk Oberpfalz und damit Ansprechpartner für die Regierung der Oberpfalz ist:

 

Tobias Christoph, DC3TC
Eisenerzweg 15a
93055 Regensburg
Tel: 0941/4615825
E-Mail
 

Norbert Haas, DC6RN

Prechtlstr. 4

92245 Kümmersbruck

E-Mail

 

Allen Kreisverwaltungsbehörden wurden für ihren Bereich bereits Ansprechpartner für den Notfunk benannt.

 

 

Südlicher Bereich des Distriktes - Regierungsbezirk Niederbayern

Fachberater für den südlichen Bereich, dem Regierungsbezirk Niederbayern und damit Ansprechpartner für die Regierung von Niederbayern ist:

 

Manfred Stey, DH4RN

Zauneckerplatz 2
84307 Eggenfelden

Tel.: 0170/434 0 965

E-Mail

 

Allen Kreisverwaltungsbehörden wurden für ihren Bereich die jeweils zuständigen Funkamateure als Ansprechpartner für den Notfunk benannt.

 

 

 

Die benannten Ansprechpartner unterstützen die Katastrophenschutzbehörden entsprechend Punkt 6 der Neufassung über die Mitwirkung der Bayerischen Distrikte im DARC vom 22.11.2009 in der möglichen Hilfeleistung entsprechend den durchgeführten Absprachen.

 

Dokumentation

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Notfunk Flyer Distrikt U
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