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Dietmar Austermühl, DL1ZAX
über
DARC-Serviceteam
Deutscher Amateur-Radio-Club (DARC) e.V.
Lindenallee 4
34225 Baunatal
Tel: 0561 949880
Fax: 0561 9498850
E-Mail: darc@darc.de
Das DE-Kennzeichen
1. Das DE-Kennzeichen-System
1.1 Die DE-Kennzeichen dienen innerhalb des DARC und des VFDB zur Identifikation von geprüften Höramateuren und tragen zur Vereinfachung der QSL-Vermittlung bei.
1.2 DE-Kennzeichen bestehen aus dem Prefix "DE", einer Ziffer und dem Suffix, einer dreistelligen Buchstabengruppe (Beispiel 'DE1SWL').
Die Vergabe erfolgt nach dem Schlüssel:
DEØAAA bis DEØPZZ | Empfangsmeister (DEM) 10.816 Möglichkeiten |
DEØQAA bis DEØQZZ | Ausbildungsempfangsstationen in Ortsverbänden des DARC/VFDB und auch an Schulen, 676 Möglichkeiten |
DEØRAA bis DEØZZZ | Empfangsmeister (DEM) 6.084 Möglichkeiten |
DE1AAA bis DE9ZZZ | Kurzwellenhörer (SWL) 158.184 Möglichkeiten |
Dieses System bietet 175.760 Möglichkeiten für DE-Kennzeichen.
2. DE-Kennzeichenvergabe
2.1 DE-Kennzeichen werden von der Geschäftsstelle des DARC e.V. vergeben.
Alle Anträge und Fragen zu diesem Sachgebiet sind direkt dorthin zu richten.
2.2 Die DE-Kennzeichen werden nur auf einen besonderen Antrag hin ausgegeben.
2.3 Die DE-Kennzeichen werden an den Inhaber verliehen und können aus wichtigem Grunde, besonders bei groben Verstößen gegen die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze und Regeln des Amateurfunks, wieder eingezogen werden.
2.4 Das DE-Kennzeichen wird in Urkundenform dem Inhaber ausgefertigt und ist nicht übertragbar.
3. Voraussetzungen für die Beantragung
3.1 Jedes Mitglied des DARC oder des VFDB kann ein DE-Kennzeichen beantragen.
3.2 Aus besonderem Grund, können von der Vergabestelle für DE-Kennzeichen Abweichungen zugelassen werden, (z. B. bei Behinderungen).
4. Beantragung eines DE-Kennzeichens
4.1 Zur Beantragung der DE-Kennzeichen sind spezielle Formblätter erhältlich, Ihr OVV hat sie in seiner OV-Mappe. Neben den persönlichen Angaben dienen sie zur Bestätigung von Prüfungsergebnissen oder Amateurfunkgenehmigungen. Ein vollständiges Ausfüllen vermeidet Missverständnisse und zeitaufwendige Rückfragen.
4.2 Fotokopien von Amateurfunkgenehmigungen sollen den Anträgen nicht beigelegt werden.
Das Formblatt ist entsprechend auszufüllen, und eine Bestätigung des Ortsverbands-Vorsitzenden reicht.
4.3 Die Bearbeitungsgebühr beträgt 5,00 € und ist dem Antrag als 5,00 € Schein beizulegen.
Bei mehreren Anträgen aus einem Ortsverband kann auch ein Verrechnungsscheck beigelegt werden.
4.4 Sollten Lehrgänge mit einer DE-Prüfung abschließen, so können von den Lehrgangsleitern nach Absprache mit der Vergabestelle schon vor dem Prüfungszeitpunkt die Anträge gestellt werden.
Die dann vorbereiteten Urkunden mit den DE-Kennzeichen werden zusammen dem Lehrgangsleiter zur Übergabe zugeschickt. Alle Einzelheiten sind rechtzeitig mit der Vergabestelle abzusprechen.
5. Wunsch eines DE-Kennzeichens
5.1 Eine persönliche Suffixkombination kann an der dafür im Formblatt vorgesehenen Stelle gewünscht werden. Die Vergabestelle berücksichtigt im Rahmen des Möglichen gern alle Wünsche.
5.2 Ein Anspruch auf ein bestimmtes DE-Kennzeichen besteht nicht. Eine Zuteilung erfolgt streng nach dem Verteilungs-Schlüssel sowie nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt...".
5.3 Wird in einem Antrag kein Wunsch geäußert, so bekommt der Antragsteller ein DE-Kennzeichen mit einer auf den Inhaber bezogenen Buchstabenkombination (z.B. die Anfangsbuchstaben von Vorname, Nachname und Wohnort).
5.4 Nach Absprache mit der "Zentralen Vergabestelle" besteht auch die Möglichkeit für Ortsverbände, für ihren Bereich ähnliche oder fortlaufende DE-Kennzeichen reserviert zu bekommen.
6. Änderung eines DE-Kennzeichens
6.1 Wenn ein SWL "Deutscher Empfangsmeister" wird, bekommt er ein DEØ...-Kennzeichen.
Dazu ist ein Antrag mit einer Bestätigung des Diplomsachbearbeiters erforderlich.
Nach Möglichkeit wird der Suffix beibehalten, ein Anspruch besteht nicht.
6.2 Aus einem anderen Grund als in Punkt 6.1 angegebenen kann ein ausgegebenes, DE-Kennzeichen unter gar keinen Umständen geändert werden.
7. Versand der Urkunden
7.1 Jeder Antragsteller, der die Voraussetzungen erfüllt, bekommt eine Urkunde mit seinem persönlichen DE-Kennzeichen ausgefertigt. Erst ab diesem Zeitpunkt kann dieses DE-Kennzeichen vom Inhaber verwendet werden.
7.2 Die DE-Urkunden werden immer an die Absender der Anträge verschickt, um gegebenenfalls eine Überreichung in der ortsüblichen Form zu ermöglichen.
8. Datenverwendung
Die Anträge bleiben in der Geschäftstelle des Deutschen Amateur-Radio-Clubs (DARC) e.V.
Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.
9. Empfehlungen an die DE-Kennzeicheninhaber
9.1 Nach Erhalt der Urkunde soll der DE-Kennzeicheninhaber seinen Ortsverbandsvorsitzenden und den OV-QSL-Manager das neue DE-Kennzeichen mitteilen, damit die für ihn eintreffenden QSL-Karten auch zugestellt werden können.
9.2 Im Falle eines OV-Wechsels oder einer Adressenänderung sollte die Geschäftstelle des DARC e. V. umgehend benachrichtigt werden, damit die QSL-Vermittlung gewährleistet werden kann.
Im neuen OV ist Punkt 9.1 zu beachten.
10. Ausbildungsempfangsstation
10.1 Für die praktische Ausbildung in Ortsverbänden und an Schulen besteht die Möglichkeit, besondere DE-Kennzeichen aus der Serie DEØQ.. für diesen Zweck zu bekommen.
10.2 Bei der Beantragung ist auf dem Formblatt die genaue Bezeichnung des Ortsverbandes oder der Schule mit Adresse anzugeben. Gleichzeitig ist ein Verantwortlicher für die Empfangsstation zu benennen, der die Voraussetzungen nach Punkt 3.1 erfüllt und Mitglied des DARC oder VFDB ist.
10.3 Die Angabe eines DOK ist auch bei Schulstationen unerlässlich.
Dem Punkt 9.1 ist besondere Beachtung zu schenken.
11. Anmerkungen zum Ausfüllen des Formblattes
11.1 Alle Eintragungen sind in gut leserlicher Blockschrift vorzunehmen.
11.2 Der Name muss so eingetragen werden, wie er später auf der Urkunde erscheinen soll.
Besonders zu beachten ist die Schreibweise der Buchstaben Ä, Ö, Ü und ß, z. B. wird "MUELLER" auch auf der Urkunde als "Mueller" erscheinen.
11.3 Die Angabe der Mitgliedsnummer ist zwingend erforderlich. Sie ist auf dem Mitgliedsausweis oder in den Listen des Ortsverbandes zu finden. Bei neu aufgenommenen Mitgliedern ist eine entsprechende Anmerkung zu machen.
11.4 Anträge ohne Angabe eines OVs können nicht bearbeitet werden, weil der DOK für die QSL-Vermittlung notwendig ist.
11.5 Der Ortsverbandsvorsitzende oder die Prüfungskommission bestätigt die Richtigkeit aller Angaben. Kopien von Amateurfunkgenehmigungen oder Urkunden sowie DE-Prüfungsunterlagen sollen nur auf besonderes Verlangen der Vergabestelle beigelegt werden.
12. DE-Prüfung
Die Richtlinien für die DE-Prüfung sind auf einem besonderen Blatt aufgeführt.
13. Offene Fragen
Die Geschäftstelle des DARC e. V. gibt gerne weitere Informationen oder hilft bei speziellen Problemen.