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im Bereich Amateurfunk Klasse E

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Amateurfunk Zeugnis Klasse E

(Novice Licence)


Amateurfunkzeugnis (Lizenz)
Ein Amateurfunkzeugnis berechtigt zur aktiven Teilnahme am Amateurfunk.
Zuhören darf natürlich Jedermann.

Klasse E
Das Amateurfunkzeugnis der Klasse E berechtigt
zum Amateurfunk Sendebetrieb auf einer eingeschränkten
Zahl von Amateurfunk Frequenzbändern.


Prüfung

Die Prüfung für das Amateurfunkzeugnis findet in einer der Außenstellen der
Bundesnetzagentur statt. Die Bundesnetzagentur ist in Deutschland die Behörde,
die die staatlichen Prüfungen für die Amateurfunkzeugnisse abnimmt.
Die Prüfung wird nach dem Multiple-Choice Verfahren durchgeführt.


Prüfungsinhalt
Bei der Prüfung werden die Themenbereiche

• Amateurfunk Technik
• Amateurfunk Betriebstechnik
• Amateurfunk Vorschriften und Gesetze

abgefragt.


Prüfungsfragen
Die Prüfungsfragen liegen in einem Fragen- und Antworten-Katalog vor,
der von der Bundesnetzagentur herausgegeben wird.
Für die Klasse E erhalten die Kataloge ca. 800 Fragen.
Zu jeder Frage werden 4 Antworten angeboten.
Nur jeweils eine der Antworten ist richtig.

Kurse
Der Deutsche Amateur Radio Club führt bundesweit Kurse zur Vorbereitung
auf die Prüfung bei der Behörde durch.


Neu

Für die Klasse E stehen nun auch einige Kurzwellenbänder zur Verfügung.
Die Leistungsbeschränkung auf 10 Watt (EIRP) wurde aufgehoben.

Frequenzbänder für die Klasse E

Band

MHz

max.-Leisung

160 m 

1,810-1,850

100 Watt

1,850 - 1,890

75 Watt

1,890 - 2,000

10 Watt

80 m

3,500 - 3,800

100 Watt

15 m

21,000 - 21,450

100 Watt

10 m

28,000 - 29,700

100 Watt

2 m

144,000 - 146,000

75 Watt

70 cm

430,000 - 440,000

75 Watt

3 cm

10000 - 10500

5 Watt

Bei Strahlungsleistungen größer 10 Watt (EIRP) sind besondere Bestimmungen zu beachten.
Informationen und Hilfen hierzu gibt es beim DARC Ortsverband in ihrer Nähe oder
in der DARC Geschäftsstelle in Baunatal. Neu

Von Klasse E nach Klasse A
Wer bereits im Besitzt eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E ist, kann durch Ablegen
des Prüfungsteils "Technische Kenntnisse Klasse A" die Klasse A erlangen.
Die Prüfungsteile "Betriebliche Kenntnisse" und "Kenntnisse der Vorschriften"
sind für beide Klassen gleich.