UKW-Europa-Diplom (UKW-EU-D)

Das UKW-EU-D wird vom DARC für besondere Leistungen auf den VHF-, UHF- und Mikrowellen-Bändern erteilt. Es bestätigt, dass der damit ausgezeichnete Funkamateur durch seine Aktivität hervorragende Weitverbindungen mit einer großen Zahl europäischer Länder erreichte.

Die UKW-EU-D-Regeln:

1a. Das UKW-EU-D der Klassen III, II, I und die Trophy können von jedem lizenzierten Funkamateur der Welt erworben werden.

1b. Clubstationen können das UKW-EU-D ebenfalls erwerben, jedoch wird das Diplom dann nicht auf dem Namen einer Einzelperson, sondern auf den Namen der Klubstation ausgestellt.

2. Für das UKW-EU-D zählen alle Amateurfunkverbindungen seit dem 1. Januar 1972, die mit europäischen Ländern auf den international festgelegten Amateurfunkbändern oberhalb 50 MHz erreicht wurden. Für die Länder ist die WAE-Länderliste maßgebend.

3. Die einzelnen Klassen des UKW-EU-D machen zur Bedingung, dass eine bestimmte Anzahl europäischer Länder erreicht sein muss und dass dabei eine möglichst große Entfernung überbrückt sein soll. Bei der Zählung werden Länder- und QRB-Punkte unterschieden.

3a. Jedes erreichte Gebiet laut WAE-Liste zählt nur einmal als Länderpunkt.

3b. QRB-Punkte: Das eigene  Großfeld zählt einen Punkt. Jedes darum liegende Großfeld zählt zwei Punkte. Jeder weitere Locator-Großfeldring zählt je einen Punkt mehr. Um die Entfernung in Diagonal- und in Ost/West-Richtung gerechter zu bewerten, werden Zonen eingeführt. In diesen Zonen werden auf die eigentlich ermittelten QRB-Punkte noch sogenannte Bonuspunkte aufgeschlagen. Für die Berechnung der QRB-Punkte kann jedes Land pro Band einmal gewertet werden, und zwar jeweils die Verbindung, welche die größte Punktzahl ergibt.

3c. Das UKW-EU-D auf dem 50-MHz-Band erfordert für die Klasse

III  mindestens 25 Länder- und 250 QRB-Punkte
      = 275 Gesamtpunkte

II   mindestens 35 Länder- und 350 QRB-Punkte 
     = 385 Gesamtpunkte

I    mindestens 45 Länder- und 450 QRB-Punkte 
     = 495 Gesamtpunkte

Trophy  mindestens 55 Länder- und 550 QRB-Punkte 
     = 605 Gesamtpunkte

3d. Für das UKW-EU-D auf den  Bänder von 144 MHz aufwärts werden Multiplikatoren für die QRB-Punkte (einschließlich der Bonuspunkte) eingeführt:

1  auf  144 MHz
2  auf  432 MHz                                  
3  auf  1296 MHz
usw.

Das UKW-EU-D erfordert für die Klasse

III  mindestens 10 Länder- und 60 QRB-Punkte 
      = 70 Gesamtpunkte

II   mindestens 15 Länder- und 95 QRB-Punkte 
     = 110 Gesamtpunkte

I    mindestens 20 Länder- und 130 QRB-Punkte 
     = 150 Gesamtpunkte

Trophy  mindestens 30 Länder- und 300 QRB-Punkte 
     = 330 Gesamtpunkte

4. Für das UKW-EU-D gibt es keine Betriebsarteneinschränkung. Der Rapport muss mindestens Lesbarkeit R3 enthalten (außer bei MS- und EME-QSOs).

5. Alle Bestätigungen (QSL-Karten) müssen im Original eingereicht werden. Nachträglich geänderte oder mit Zusätzen versehenen Bestätigungen können nicht anerkannt werden. Fälschungen führen zur Disqualifikation.

6. Fair play und funksportlich einwandfreies Verhalten auf den Bändern (u.a. Einhalten der Lizenzbestimmungen) sind Grundvoraussetzungen für die Erteilung des UKW- EU-D.

7. Für das UKW-EU-D werden Verbindungen gewertet, die der Antragsteller von einem Locator-Großfeld aus unter dem gleichen Rufzeichen getätigt hat. Sind an das Rufzeichen Zusatzbuchstaben oder -ziffern angehängt, so handelt es sich nicht mehr um das gleiche Rufzeichen. Bei administrativen Änderungen von Rufzeichen, z.B. durch Wechsel der Lizenzklasse, gelten beide Rufzeichen gemeinsam als ein Rufzeichen. Jeder Funkamateur kann das UKW-EU-D nur einmal in jeder Klasse erwerben.

8. Für das UKW-EU-D zählen alle Verbindungen mit ortsfesten und mit portablen Landstationen. Verbindungen über passive Reflektoren (Mond, Berge, Polarlicht, Meteoriten u.a.) sind zugelassen, während solche über aktive Reflektoren (Relais, Ballonumsetzer, Satelliten usw.) nicht gewertet werden. Portable Stationen zählen nur für das Land, von dem sie aus tätig waren (HB9/DL4OL/P zählt für HB9 nicht für DL).

9. Die GCR-Liste für einen Diplom-Antrag muss enthalten: für den Antragsteller - Name, Rufzeichen, Anschrift, eigener Locator und die Versicherung, dass die Regeln des UKW-EU-D eingehalten wurden mit Unterschrift.
Für die vorzulegenden Bestätigungen (wie auf der QSL-Karte): Rufzeichen, Datum,  Uhrzeit in UTC,  Betriebsart, Locator, und die errechneten QRB-Punkte.

10. Die Gebühr für das Diplom oder die Trophy kann bei dem Sachbearbeiter erfragt werden. 

11. Anträge für das UKW-EU-D mit GCR-Liste an den Sachbearbeiter

Alfred Schlendermann, DL9GS
Weg am Kötterberg 3
44807 Bochum
Tel.: 0234-596026
dl9gs@darc.de

Die Ermittlung der QRB-Punkte (Ringpunkte + Bonuspunkte) kann mit Hilfe der QRB-Tabelle durchgeführt werden.

Das Antragsformular mit Erläuterungen finden Sie unter ANTRAG

 

Antrag und QRB-Tabelle

antrag.doc

pkt-dip.htm