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Amateurfunk zwischen Elbe und Lübecker Bucht - nördliches Niedersachsen - Hamburg - südöstliches Schleswig-Holstein - Helgoland
BEMFV kurz erklärt (Quelle DARC e.V.)
Fragen und Antworten zur BEMFV aus den DL-Rundsprüchen 2011
Aus welchen Papieren besteht eine Anzeige?
Die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder fordert vom Funkamateur eine Anzeige nach BEMFV, die an die Bundesnetzagentur einzureichen ist. Diese besteht mindestens aus drei Vordrucken, die von der BNetzA zur Verfügung gestellt werden und eine einseitige Skizze, die das Grundstück, die Antennen, deren Sicherheitsbereiche und den kontrollierbaren Bereich in der Draufsicht enthält. Evtl. kann es notwendig sein, neben dieser Skizze in Draufsicht noch eine oder mehrere Seitenansichten beizulegen, sodass aus den Unterlagen zweifelsfrei hervorgeht, dass der Sicherheitsbereich innerhalb des kontrollierbaren Bereichs endet. So ein Fall tritt dann auf, wenn der Sicherheitsbereich zwar auf dem Boden innerhalb des kontrollierbaren Bereiches liegt, im freien Luftraum darüber jedoch die Grenzen desselben überschreitet. Diese vier oder fünf Seiten stellen dann eine Minimalanzeige dar. Wegen der Übersichtlichkeit steht es dem anzeigenden Funkamateur natürlich frei, mehrere Zeichnungen einzusenden, was sinnvoll ist, wenn viele verschiedene Antennen sich überlagern.
Neben der Anzeige ist der Funkamateur ebenfalls verpflichtet eine Dokumentation seiner Funkstelle bereit zu halten. Diese Unterlagen brauchen allerdings nicht eingesendet zu werden, sondern verbleiben zu Hause.
Distrikt Hamburg (E) Distriktsvorsitzender Ehrhart Siedowski DF3XZ
Hermann-Löns-Weg 17 22335 Hamburg Tel.: 040 51322206 e-mail: df3xz(at)darc.de
