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im Bereich Messunsicherheiten

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Wer muss eine Anzeige nach BEMFV abgeben?
Was ist der Unterschied zwischen EIRP und ERP?
Was ist der kontrollierbare Bereich?
Aus welchen Papieren besteht eine Anzeige?
Welche Möglichkeiten gibt es, den Nahfeldnachweis im Rahmen der BEMFV-Anzeige zu erbringen?
Die 10 W EIRP-Grenze, es ist Vorsicht geboten
Welche Papiere werden an die Bundesnetzagentur versendet, welche bleiben zuhause?
Wozu dient der Ergänzungsbereich?
Welche Leistungen zeige ich an?
Ein Band über 10 W EIRP
Aus welchen Papieren besteht eine Dokumentation nach BEMFV?
Amateurfunk als Experimentalfunk
Speisedämpfung
Digitale Sendearten
Anzeige mittels Messung
Prüfung durch die BNetzA
Winkeldämpfungen
Ersetzen einer Antenne neuen Typs
In meine Antennenleitung habe ich ein Filter und einen Umschalter eingeschleift – muss ich hier eine Änderungsmeldung abgeben?
Wann braucht man eine Standortbescheinigung?
Wo kann man etwas über die 3-m-Grenze zum kontrollierbaren Bereich im Luftraum angrenzender Flächen nachlesen?
Verwendung von Sektoren
Was ist so toll an der Wiesbeckstudie?
Messunsicherheiten
Sind die BEMFV-Grenzwerte übertrieben niedrig ?
Bei einer Prüfung der Amateurfunkstelle, die spontan zufällig, oder auch aufgrund nachbarlicher Nachfrage bei der BNetzA stattfindet, können Überschreitungen der Anlage festgestellt werden. Ergeht aufgrund dieser nachgewiesenen Überschreitungen einop
BEMFV auf Fielddays
Gibt es auch im Ausland zur BEMFV vergleichbare Regelungen?
Fragen bis Ende 2011 willkommen

Amateurfunk zwischen Elbe und Lübecker Bucht - nördliches Niedersachsen - Hamburg - südöstliches Schleswig-Holstein - Helgoland

BEMFV kurz erklärt (Quelle DARC e.V.)

Fragen und Antworten zur BEMFV aus den DL-Rundsprüchen 2011

Messunsicherheiten

Wer seine Anzeige nach BEMFV durch Feldstärkemessungen macht oder zumindest einen zusätzlichen Nahfeldnachweis durch Messung erbringt, sieht sich auch mit dem Thema "Messunsicherheiten" konfrontiert. Tatsächlich kann man in der Anleitung zur BEMFV nachlesen, dass die Messunsicherheit des verwendeten Messgerätes dem Anzeigewert aufzuschlagen ist. Ob die Rechtsgrundlage für diese Forderung seitens der BNetzA einer Überprüfung standhält ist fraglich, auch deswegen, weil in anderen Bereichen der Regulierung niemals eine Berücksichtigung der Messunsicherheit zum Vor- oder Nachteil des Bürgers erfolgt. Aber trotzdem sollten wir beim Notieren des Messergebnisses darauf achten, den Grenzwert nicht auf die letzten Volt pro Meter auszuschöpfen. Es ist aus vielerlei Hinsicht ohnehin sinnvoll, deutlich - also um mehrere dB - unter dem Grenzwert zu bleiben. Angegeben werden muss die Messunsicherheit in jedem Fall. Sie findet sich im Kalibrierschein und in der Bedienungsanleitung des Gerätes.

 

Distrikt Hamburg (E) Distriktsvorsitzender Ehrhart Siedowski DF3XZ
Hermann-Löns-Weg 17 22335 Hamburg Tel.: 040 51322206 e-mail: df3xz(at)darc.de