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Amateurfunk zwischen Elbe und Lübecker Bucht - nördliches Niedersachsen - Hamburg - südöstliches Schleswig-Holstein - Helgoland
BEMFV kurz erklärt (Quelle DARC e.V.)
Fragen und Antworten zur BEMFV aus den DL-Rundsprüchen 2011
Prüfung durch die BNetzA
Michael, DL5IB, sandte folgende Frage ein: "Wie prüft die BNetzA eine Amateurfunkstelle auf Einhaltung der BEMFV?" Antwort: In den bisher bekannt gewordenen Fällen wurden einige - meist wenige - Messpunkte außerhalb des kontrollierbaren Bereiches festgelegt, an denen die Feldstärken beim Sendebetrieb festgestellt werden. In der Regel werden nur ausgewählte Frequenzen betrachtet und die Station gemäß der im Konfigurationsblatt eingetragenen Parametern betrieben. In einer späteren Auswertung wird geprüft, ob die Messwerte unterhalb der Grenzwerte lagen. Ist dies der Fall, sind die Erfordernisse der BEMFV eingehalten. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, ergeht ein kostenbewährter Bescheid zur Leistungsreduzierung gegen den Betreiber der Amateurfunkstelle, was bisher jedoch äußerst selten aufgetreten ist. Der Funkamateur kann gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, wenn es berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Messung gibt. In diesem Fall helfen das EMV-Referat und die Geschäftsstelle des DARC weiter.
Distrikt Hamburg (E) Distriktsvorsitzender Ehrhart Siedowski DF3XZ
Hermann-Löns-Weg 17 22335 Hamburg Tel.: 040 51322206 e-mail: df3xz(at)darc.de
