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Ab sofort kostenlose Verlängerung von Rufzeichen mit einstelligem Suffix

In Gesprächen zwischen dem DARC e.V. und Vertretern der BNetzA sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft wurde u.a. die bisher offene Frage der Verlängerung von Calls mit einstelligem Suffix behandelt.

Ab sofort gilt folgende Regelung: Für die Verlängerung von Rufzeichenzuteilungen, die innerhalb des Gültigkeitszeitraums beantragt werden, fallen keine Kosten gemäß der aktuell gültigen Gebührenordnung an. Wichtig ist, dass der Antrag auf Verlängerung spätestens am letzten Tag der Gültigkeit gestellt wird. Anträge, die  nach dem Ablauf der Frist eintreffen, werden wie gebührenpflichtige Neuanträge behandelt.

Dieses gilt ebenso für alle anderen Rufzeichenzuteilungen, sofern keine Vorgaben der Primärnutzer bestehen und keine spezifischen Einschränkungen in der Lizenzurkunde eingetragen sind.

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