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Nicht benötigte Sondergenehmigungen zurückgeben

Es liegen Anhaltspunkte vor, dass zahlreiche der derzeitigen 50-MHz-Sonderzuteilungen für den Amateurfunkdienst nicht aktiv genutzt werden. Alle Funkamateure, die Inhaber einer Sonderzuteilung 50 MHz sind, diese aber derzeit und in naher Zukunft nicht nutzen oder aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht aktiv nutzen können, werden daher aufgerufen auf ihre 50-MHz-Zuteilung bis zum 31. Januar 2006 zu verzichten. Gleiches gilt für Zuteilungsinhaber, die je eine Sonderzuteilung für eine auf ihren Namen lautende Clubstation und ihre Individualzulassung besitzen. Damit sollen möglichst viele Funkamateure die Chance auf eine Zuteilung für die Nutzung des 50 MHz-Bereiches erhalten.

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