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Ultra-Wideband-Frequenzen (UWB) zugeteilt

Mit einer Pressemitteilung vom 16. Januar verkündet die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) die Allgemeinzuteilung der Frequenzen für die Ultra-Wideband-Technologie (UWB) im Frequenzbereich von 30 MHz bis 10,6 GHz. Damit kann jedermann die Frequenzen kostenlos und ohne Antrag nutzen, sofern die Bestimmungen der Allgemeinzuteilung eingehalten werden.

Die UWB-Technologie ermöglicht extrem breitbandige Funkübertragungswege, die mittels äußerst geringer Strahlungsleistungen eine Überbrückung kurzer Entfernungen (bis zu wenigen Metern) ermöglichen soll. Dies sei ideal für die Versorgung innerhalb eines Raumes oder auch kleinerer Wohnungen, Büros oder Werkstätten. Zudem sei die Versorgung des Innenraums von Fahrzeugen ein typischer Anwendungsbereich.

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