Funkamateure werden nach einer Prüfung zum Amateurfunkdienst zugelassen und betreiben das Funken als Hobby. Gewerbliche und wirtschaftliche Interessen werden ausdrücklich ausgeschlossen.[1] Der Funkverkehr erfolgt ausschließlich zwischen Inhabern einer Amateurfunkgenehmigung. Nur in seltenen Ausnahmefällen wie bei Notfällen und Katastrophen dürfen Nachrichten von und für unbeteiligte Dritte übermittelt werden. Meinungsfreiheit in oder die Souveränität von Mitgliedsstaaten der ITU sollen durch den Amateurfunkbetrieb nicht berührt werden. In totalitären Regimen kam es historisch und kommt es in der Gegenwart immer wieder zu Einschränkungen des Amateurfunkbetriebs, da befürchtet wird, dass oppositionelle Meinungen verbreitet werden könnten. Dagegen soll der Amateurfunk nach dem Verständnis vieler Teilnehmer der Völkerverständigung dienen.[1] Über nationalstaatliche, ethische, Sprach- und Religions-Grenzen hinweg kann der Amateurfunk zur Pflege von Freundschaften, der technischen Weiterbildung und der angewandten Forschung dienen. Bei einigen Funkamateuren befriedigt er auch die Sammelleidenschaft und hat sportliche Aspekte.
